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Mist falsch gelagert: Haft in Bewährungsstrafe abgemildert

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11.03.2010
 

Mist
9 Monate auf Bewährung wegen wiederholter Verstöße.

9 Monate auf Bewährung erhielt ein 67-jähriger Landwirt aus Lemwerder, weil er Gülle und Mist wiederholt unvorschriftsmäßig gelagert hatte, so dass Sickersäfte ins Erdreich und in einen Bach gelangen konnten. Das Oldenbuger Landgericht begründete sein Urteil am Mittwoch mit „unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen“, berichtet die Nordwest-Zeitung.

Und damit hat der Landwirt sogar Glück: Das Amtsgericht Brake hatte ihn in einem früheren Prozess zu 9 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte wäre unbelehrbar gewesen. Schon mehrmals hätten ihn Gerichte in der Vergangenheit wegen der gleichen Delikte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Auch einen verlangten Güllebehälter habe er nicht gebaut, so dass es dem Gericht in Brake reichte.

Das Oberlandesgericht hob dies Urteil jedoch auf, weil die Schadstoffe, die ins Erdreich gelangten, nicht genügend bekannt und berechnet worden seien. Die Werte sollen zwar inzwischen vorliegen. Die Richter stimmte aber offensichtlich milde, dass er seinen Hof nun verpachten will.


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