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 Futterprobe
Der Wille zur Entbürokratisierung der Rechtsvorschriften auf Ebene der Europäischen Union spiegelt sich auch im Futtermittelbereich wider. Mit Wirkung zum 26. August werden laut EU-Amtsblatt die bisher 18 einzelnen Richtlinien zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren in der amtlichen Futtermittelüberwachung sowie der in diesem Zusammenhang anzuwendenden Analysemethoden aufgehoben und in einer Verordnung vereint.
In diesem Zusammenhang werden nach Darstellung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 15 Analysemethoden aufgrund moderner, international anerkannter Verfahren gestrichen bzw. durch neue Methoden ersetzt. Dazu erläuterte das BVL, dass dies im Einzelnen die Analysemethoden zur Untersuchung der Zusammensetzung von Futtermitteln bezüglich Kalium, Calcium, Natrium, Magnesium sowie der Ureaseaktivität in Sojaprodukten und der Pepsinaktivität, des Nachweises der unerwünschten Stoffe Aflatoxin B1 und Blausäure, des Zusatzstoffes Monensin-Natrium in Futtermitteln sowie auf die nicht mehr zugelassenen Zusatzstoffe Avoparcin, Flavophopholipol, Spiramycin, Tylosin, Virginiamycin und Zink-Bacitracin betreffe. Neu geregelt werden durch die Verordnung (EG) 152/2009 zudem die gemeinschaftlichen Verfahren zur Probenahme von Futtermitteln, allgemeine Bestimmungen für die Analysemethoden für Futtermittel, spezifische Analysemethoden für den Nachweis der Zusammensetzung von Futtermitteln, Methoden zur Berechnung des Energiegehaltes von Geflügelfuttermitteln sowie spezifische Analysemethoden zur Kontrolle des Gehaltes an Zusatzstoffen in Futtermitteln, zur Bestimmung von Bestandteilen tierischen Ursprungs in Futtermitteln sowie für den Nachweis von nicht mehr zugelassenen Zusatzstoffen sowie unerwünschten Stoffen in Futtermitteln.
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