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Hessens Waldeigentümer bekommen mehr Zeit zur Umstellung der Holzvermarktung

HessenForst nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen. Das Land bietet aber Übergangshilfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Hessische Umweltministerium muss den Wettbewerb am Holzmarkt in Hessen durch mehr Angebotsvielfalt stärken, fordert das Bundeskartellamt. Deshalb wird sich HessenForst nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen. Das Ministerium unterstützt Kommunalwald- und Privatwaldbetriebe dabei, eigene Holzverkaufsorganisationen zu gründen.

Grundsätzlich gilt für diese Umstellung der Holzvermarktung der Stichtag 1. Januar 2019. Das Umweltministerium gewährt aber Übergangsfristen. Für Kommunen vor allem in Ost- und Nordhessen, wo es nur geringe Anteile von Körperschaftswald gibt, für Privatwaldbesitzer und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt eine Übergangsfrist für die Holzvermarktung bis zum 31. Dezember 2020. Kleinteilige und gemischte Besitzstrukturen erschweren es dort, marktfähige Verkaufseinheiten zu bilden. Zudem sind hier noch rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Kommunal- und Privatwald gemeinsam organisieren können.

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In Regionen mit hohen Anteilen an Körperschaftswald haben die Bemühungen zu einer selbständigen Holzvermarktung bereits begonnen. Dort sind die Strukturen günstiger, um eigenständige kommunale Holzverkaufsorganisationen zu bilden. Sofern es dort jedoch zu massiven Störungen des Holzmarktes (u.a. durch Sturm Friederike, lang anhaltende Dürre, Borkenkäferkalamität) kommt, kann der Holzverkauf bis zum 31. Dezember 2019 weiterhin über HessenForst erfolgen. Gemeinschaftswälder können weiterhin ihr Holz über den Landesbetrieb vermarkten.

Die bewährten Betreuungsangebote von HessenForst, wie zum Beispiel allgemeine Beratungsleistungen oder Waldpflege und -wegebaumaßnahmen bleiben im Sinne des Einheitsforstamtes auch weiterhin erhalten.

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