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Neues Jagdgesetz

Jagdverband Brandenburg gegen Alleingang der Jagdbehörde

Im Eiltempo will Brandenburg die neue Durchführung des Jagdgesetzes (DVO Jagd) durch die Institutionen preschen. Die Jäger fühlen sich übergangen und haben noch etliche Kritikpunkte.

Lesezeit: 2 Minuten

ach nur zwei Beratungen des Jagdbeirats im April hat die Landesregierung von Brandenburg den Entwurf für das neue Jagdgesetz schon dem zuständigen Landtagsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Landesjagdverband kritisiert, dass das ohne Einbeziehung der Jäger geschehen sei. Der Verband spricht in dem Zusammenhang von einem „Maulkorberlass“ und hohem zeitlichen Druck.

So gebe es inhaltlich an vielen Stellen durchaus noch gehörigen Diskussionsbedarf. Nicht einverstanden sind die Jäger auch mit etlichen Regelungen, welche wildbiologische Erkenntnisse außer Acht lassen, wie die Verlängerung der Jagdzeiten für diverse Schalenwildarten.

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Das erweiterte Präsidium des Landesjagdverbandes Brandenburg, bestehend aus Vertretern der Jagdverbände, trat nun Anfang dieser Woche zu einer außerordentlichen Sitzung kurzfristig zusammen, um diese Vorgehensweise intensiv zu diskutieren. Einstimmig ist man zwar hier zu dem Ergebnis gekommen, den Entwurf, nicht zuletzt auf Grund der politischen Gesamtlage, trotz erheblicher Vorbehalte mitzutragen.

Dennoch wird vom Landesjagdverband Brandenburg dieser Alleingang so nicht akzeptiert! Seinen Unmut über die Vorgehensweise hat der Jagdverband der Regierung über den zuständigen Minister bereits zum Ausdruck gebracht.

Geht der Schuss nun für die Landesforst nach hinten los ?

Denn der LJVB wird seinen Mitgliedern empfehlen, nicht an den Jagden derjenigen Landeswaldoberförstereien teilzunehmen, welche die neuen Regeln der Durchführungsverordnung Jagd intensiv umsetzen und nutzen. Dann könnte es doch tatsächlich schwierig werden, die geplanten Abschusszahlen zu erreichen und die ungeliebten Cerviden aus den heimischen Wäldern zu verbannen – zum Wohle der Weidgerechtigkeit!

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