Auch im Außenbereich wird die Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude häufig genehmigt. Jedoch sind die Hürden höher als bei Hofstellen in Dorflage. Manchmal müssen Sie Kompromisse mit den Behörden machen, um die Genehmigungschancen zu erhöhen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Gemeinde z. B. verlangt, dass Sie sich an Erschließungs- oder sonstigen Kosten beteiligen. Darauf sollten Sie sich im Einzelfall nur dann einlassen, wenn Ihr Kostenanteil vertraglich klar definiert und begrenzt ist.
Wenn Sie mehrere Wohnungen errichten wollen, sollten Sie prüfen, ob Sie für das betreffende Gebäude geltend machen können, dass dieses das Bild der Kulturlandschaft prägt. Dann ist Ihr Spielraum deutlich größer.
Im Zweifelsfall sollten Sie zunächst eine Bauvoranfrage an das Bauamt stellen und sich kompetente Beratung holen, z. B. durch einen Architekten oder Juristen. Fällt der Vorbescheid negativ aus, erfahren Sie im Gespräch mit den Behördenvertretern in welchen Punkten Sie Ihren Umnutzungsantrag noch nachbessern müssen.