Für Holzhackschnitzel aus Waldholz müssen Sie den normalen Umsatzsteuersatz von 19% ansetzen. Mit diesem Urteil widerspricht der Bundesfinanzhof dem Finanzgericht Niedersachsen, welches zuvor den ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% zuließ (Bundesfinanzhof, Az.: VII R 47/17).
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Für Holzhackschnitzel aus Waldholz müssen Sie den normalen Umsatzsteuersatz von 19% ansetzen. Mit diesem Urteil widerspricht der Bundesfinanzhof dem Finanzgericht Niedersachsen, welches zuvor den ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% zuließ (Bundesfinanzhof, Az.: VII R 47/17).