Gewähren Sie Ihren Eltern nach der Hofübergabe ein freies Wohnrecht oder freie Verpflegung, bewahren Sie die Belege für diese Kosten gut auf – ansonsten riskieren Sie, dass Sie diese nicht als Betriebsausgaben geltend machen dürfen.
Können Sie dem Fiskus hingegen den tatsächlichen Wert der Ausgaben nicht nachweisen, darf das Finanzamt die sogenannten Sachbezugswerte der Sozialversicherungsordnung ansetzen. Diese aktualisiert die Finanzverwaltung jährlich. 2018 sind das beispielsweise 2952 €/Jahr für die Verpflegung und 658 €/Jahr für Kosten für Heizung, Beleuchtung oder andere Nebenkosten.
Die Sachbezugswerte für die letzten Jahre finden Sie unter www.topagrar.com/sachbezug2018
Sind Ihre Ausgaben höher, bewahren Sie also unbedingt die entsprechenden Belege auf und legen Sie diese dem Fiskus vor (Bundesfinanzhof, Az.: X B 112/17). Wie Sie die Leistungen für Ihre Altenteiler richtig absetzen, lesen Sie in top agrar 4/2018, S. 46.
Cirsten Schulz, ecovis, Potsdam
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Gewähren Sie Ihren Eltern nach der Hofübergabe ein freies Wohnrecht oder freie Verpflegung, bewahren Sie die Belege für diese Kosten gut auf – ansonsten riskieren Sie, dass Sie diese nicht als Betriebsausgaben geltend machen dürfen.
Können Sie dem Fiskus hingegen den tatsächlichen Wert der Ausgaben nicht nachweisen, darf das Finanzamt die sogenannten Sachbezugswerte der Sozialversicherungsordnung ansetzen. Diese aktualisiert die Finanzverwaltung jährlich. 2018 sind das beispielsweise 2952 €/Jahr für die Verpflegung und 658 €/Jahr für Kosten für Heizung, Beleuchtung oder andere Nebenkosten.
Die Sachbezugswerte für die letzten Jahre finden Sie unter www.topagrar.com/sachbezug2018
Sind Ihre Ausgaben höher, bewahren Sie also unbedingt die entsprechenden Belege auf und legen Sie diese dem Fiskus vor (Bundesfinanzhof, Az.: X B 112/17). Wie Sie die Leistungen für Ihre Altenteiler richtig absetzen, lesen Sie in top agrar 4/2018, S. 46.