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An die Besen!

Lesezeit: 3 Minuten

Kartoffeln und Rüben müssen vom Feld, der Mais ins Silo. Schmutz auf den Straßen ist im Herbst unvermeidbar. Unfälle hingegen schon.


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Ende September: Die Ernte geht in die schmutzige Phase. Wer die Straßen so sauber wie möglich hält, vermeidet nicht nur Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer, sondern oft auch Ärger mit den Nachbarn.


Doch das ist leichter gesagt als getan: Landwirte haben jetzt ohnehin schon alle Hände voll zu tun. Gut, wenn Sie jetzt wissen, wo Sie wie schnell sauber machen müssen.-cm-


Wie schnell kehren?


Das kommt auf die Straße an: Auf viel befahrenen Bundes- und Kreisstraßen schon während der Feldarbeit. Auf wenig befahrenen Feldwegen reicht es, nach Arbeitsschluss zu kehren. Bei leichten Verschmutzungen sogar nur alle zwei Tage. Deswegen kann sich der Umweg über einen Feldweg oder den Nachbarschlag lohnen, wenn man so die Bundesstraße meidet.


Wie viel Dreck darf liegen bleiben?


Nach Ansicht vieler Verkehrsrichter müssen sich die Autofahrer auf wenig befahrenen Straßen in ländlichen Gegenden darauf einstellen, dass die Straßen leicht verschmutzt sind. Dann müssen Sie auch nicht sofort mit dem Besen hinterherfahren (siehe rechts). Kleine Pflanzenteile oder Schmutzflecken sind auf solchen Straßen okay, solange sie nicht beim nächsten Regenschauer einen gefährlichen Schmierfilm bilden.


Übrigens: Auch für Rindviehhalter, deren Weide nicht direkt am Hof liegt, haben die Richter Verständnis. Etwas Kuhdung auf Straßen im Ort müssen die Anwohner in der Regel aushalten.


Warnen Sie die Autofahrer!


Schlittern Autofahrer plötzlich über „Bauernglatteis“, ist der Crash fast vorprogrammiert. Sichern Sie Schmutzstellen daher ab, wenn Sie diese mal nicht sofort reinigen können.


Am professionellsten – und damit am effektivsten – wirken Verkehrsschilder auf die Autofahrer. Diese dürfen Landwirte streng genommen aber nicht selbst aufstellen. Sprechen Sie am besten mit der örtlichen Polizei oder dem Landkreis ab, welche Schilder Sie verwenden sollen und dürfen (s.a. top agrar 10/2014, S. 100). So sehen die Behörden auch: Sie kümmern sich um eine gute Absicherung und schnelle Reinigung.


Dürfen Sie keine Verkehrsschilder verwenden, bleibt noch die weiß-rot-schraffierte, reflektierende Warntafel oder ein Warndreieck. Beleuchten Sie dieses bei Dunkelheit.


Praxistipps zur Straßenreinigung finden Sie in top agrar 10/2012, S. 100.


Muss der Lohner selber kehren?


Die meisten Lohnunternehmer übertragen die Pflicht zur Straßenreinigung vertraglich auf die Landwirte. Damit haften diese, wenn etwas passiert. Wenn nichts im Vertrag steht, ist der Lohnunter-nehmer als Verursacher selbst für das Saubermachen verantwortlich.


Große Sünden werden teuer


Sollte der Schmutz auf der Straße den Verkehr gefährden oder erschweren, kann die Polizei 10 € vom Verursacher verlangen. Wenn Sie den Dreck nicht schnell genug beseitigen oder (bis dahin) nicht ausreichend kenntlich machen, sind ebenfalls 10 € fällig. Beide „Vergehen“ sind Ordnungswidrigkeiten.


Sollte es wegen der Verschmutzung jedoch zu einem Unfall kommen, leidet auch Ihr Konto. Sie haben als Verantwortlicher Schadenersatz zu leisten. Betriebs- oder Kfz-Haftpflichtversicherung springen zwar ein, dies allerdings nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei grober Fahrlässigkeit fordern sie das Geld zurück. Bei fahrlässiger Körperverletzung könnte zudem ein Strafverfahren ins Haus stehen.


Aber auch ohne Unfall kann es teuer werden: Wenn die Gemeinde entscheidet, dass Sie nicht schnell genug sauber machen, kann sie ihre eigenen Straßenreiniger losschicken. Die Kosten werden dann schnell vierstellig. Zudem kann die Polizei Ihre Ernte stoppen, wenn sie den Verkehr für gefährdet hält.


Noch teurer wird es, wenn Umweltschäden drohen, zum Beispiel nach einem Unfall mit auslaufendem Sprit.

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