Arbeitgeber müssen in Zukunft die Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen, dokumentieren und entsprechende Systeme dafür einrichten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Diese Neuerung wird aller Voraussicht nach auch landwirtschaftliche Betriebe betreffen.
Die vollumfängliche Arbeitszeiterfassung soll gewährleisten, dass die Mindestruhezeiten und die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und Arbeitnehmer ihre Rechte ggf. durchsetzen können.
Bislang ist es so, dass in Deutschland nur die Überstunden explizit erfasst werden müssen.
Unklar ist allerdings noch, wann und wie das Urteil in nationales Recht umgesetzt wird. Der Gesetzgeber hat dabei auf jeden Fall Gestaltungsmöglichkeiten, um z.B. auch Besonderheiten bestimmter Tätigkeitsbereiche oder Betriebsgrößen zu berücksichtigen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Arbeitgeber müssen in Zukunft die Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen, dokumentieren und entsprechende Systeme dafür einrichten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Diese Neuerung wird aller Voraussicht nach auch landwirtschaftliche Betriebe betreffen.
Die vollumfängliche Arbeitszeiterfassung soll gewährleisten, dass die Mindestruhezeiten und die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und Arbeitnehmer ihre Rechte ggf. durchsetzen können.
Bislang ist es so, dass in Deutschland nur die Überstunden explizit erfasst werden müssen.
Unklar ist allerdings noch, wann und wie das Urteil in nationales Recht umgesetzt wird. Der Gesetzgeber hat dabei auf jeden Fall Gestaltungsmöglichkeiten, um z.B. auch Besonderheiten bestimmter Tätigkeitsbereiche oder Betriebsgrößen zu berücksichtigen.