Ein wichtiger Aspekt wurde in dem Artikel nicht berücksichtigt. Neben dem Natur- und Wasserschutz spielt auch die Freisetzung von Treibhausgasen eine Rolle. Dies regelt in Deutschland die Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung, die seit 2011 in Kraft ist: Der Anbau von Biomasse, aus der z.B. Biodiesel oder Ethanol hergestellt wird, ist auf Grünland, das nach dem 1.1.2008 umgebrochen wurde, nicht möglich. Selbst eine Umbruchgenehmigung durch eine nationale Behörde spielt dabei keine Rolle. Ein Umbruch wäre nur dann möglich, wenn ein Gutachter bestätigt, dass es sich nicht um Grünland mit hoher biologischer Vielfalt handelt und zusätzlich eine Treibhausgas-Bilanz für die angebaute Biomasse erstellt würde. Beides ist in der Praxis wohl kaum umzusetzen.Hermann Menth, 53177 Bonn
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