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Bei Zuverdienst lohnt Elterngeld Plus

Lesezeit: 5 Minuten

Mütter mit Zuverdienst und auch Landwirte in den Partnermonaten können mit dem Elterngeld Plus ihren Elterngeldanspruch optimieren.


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Mittlerweile nehmen gut ein Drittel der Eltern das im Jahr 2015 eingeführte Elterngeld Plus in Anspruch. Auch Mütter und Väter auf den Höfen können davon profitieren – nämlich dann, wenn sie neben dem Elterngeld noch andere Einnahmen haben. Das ist z.B. der Fall bei


  • Müttern, die einige Monate nach der Geburt wieder in den Job einsteigen.
  • Müttern mit Einnahmen z.B. aus einem eigenen Betrieb, aus PV, Windkraft usw. oder aus freiberuflicher Tätigkeit.
  • Landwirten, die ihren Verdienst während des Elterngeldbezuges nicht auf null fahren können.


Warum das so ist und wie gerechnet wird, zeigen drei Beispiele aus der Praxis.


1.Nach einem halben Jahr zurück in den Job


Sophie möchte nach der Geburt von Tochter Paula sechs Monate zu Hause bleiben und dann wieder halbtags arbeiten. Deshalb beantragt sie das Basiselterngeld nur für das erste halbe Jahr nach der Geburt. Da sie vor der Geburt 2400 € netto verdient hat, stehen ihr nach Ablauf des Mutterschutzes 65% davon, also 1560 € pro Monat, als Basiselterngeld zu.


Ab dem 7. Lebensmonat kehrt Sophie mit 25 Wochenstunden und einem Einkommen von 1500 € pro Monat wieder in ihren Job zurück. Sie verdient 900 € weniger als vor der Geburt. Würde sie weiterhin Basiselterngeld beziehen, bekäme sie für die nächsten sechs Monate statt bislang 1560 € nur noch 585 € pro Monat (65% von 900 €).


Wandelt Sophie jedoch ihre verbliebenen sechs Monate Basiselterngeld in Elterngeld Plus um, bekommt sie ebenfalls monatlich 585 € Elterngeld, aber das für zusätzliche zwölf Monate. Insgesamt bekommt sie dann ab dem siebten Lebensmonat von Paula mit dem Elterngeld Plus doppelt so viel Elterngeld als wenn sie weiter Basiselterngeld beziehen würde: 7020 € Elterngeld Plus in zwölf Monaten statt 3510 € Basiselterngeld in sechs Monaten. Das zeigt auch die Übersicht 1.


Wichtig ist: Das Elterngeld Plus ist nie höher als die Hälfe des individuellen Basiselterngeldes ohne Zuverdienst. Da Sophies Basiselterngeld ohne Teilzeit 1560 € pro Monat (65 % von 2400 €) beträgt, kann sie also höchstens 780 € Elterngeld Plus pro Monat bekommen.


Würde Sophie z.B. ab dem siebten Lebensmonat einen Teilzeitjob mit einem Lohn von 1000 € pro Monat (oder auch einen 450 €-Job) aufnehmen, bekäme sie aufgrund dieser Deckelung „nur“ 780 € Elterngeld Plus pro Monat, dafür aber doppelt so lange. Damit würde sie aber über zwölf Monate genauso viel Elterngeld Plus beziehen, wie sie in sechs Monaten Basiselterngeld ohne Zuverdienst beziehen würde – insgesamt 9360 €. Sophie könnte also hier mit dem Elterngeld Plus trotz Zuverdienst ihren maximal möglichen Elterngeldanspruch ausschöpfen.


Die Einzelheiten dazu zeigt unsere Übersicht 1.


2.Pause im Job, aber monatlich 600 € aus PV-Anlage


Luise möchte nach der Geburt von Anton für zwei Jahre komplett aus ihrem Arbeitnehmerjob aussteigen. Da sie allerdings seit einigen Jahren an einer Photovoltaikanlage beteiligt ist, wird sie auch nach Antons Geburt fortlaufend monatliche Einnahmen von 600 € haben. Diese Einnahmen werden auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb ist für Luise das Elterngeld Plus die richtige Wahl.


Damit würde Luise, die vor der Geburt ein monatliches Einkommen von 2000 € aus ihrem Arbeitnehmerjob und Einnahmen von 600 € pro Monat aus der PV-Anlage hatte, nach dem Mutterschutz 20 Monate lang 845 € Elterngeld Plus pro Monat beziehen, also insgesamt 16900 € Elterngeld.


Mit dem Basiselterngeld dagegen bekäme sie nach dem Mutterschutz zehn Monate lang 1300 € pro Monat, damit insgesamt nur 13000 €. Luise würde also mit dem Basiselterngeld ein Minus von fast 4000 € machen. Das zeigt auch die Übersicht 2.


3.Oft besser vier statt zwei Partnermonate für Landwirte


Milchviehhalter Jonas möchte nach der Geburt seiner Tochter Hanna Elterngeld für die Partnermonate beanspruchen. Um mehr als den Sockelbetrag zu bekommen, muss er sein durchschnittliches monatliches Einkommen in den Partnermonaten im Vergleich zum Einkommen vor der Geburt deutlich reduzieren. Als vorgeburtliches Einkommen zählt das durchschnittliche Monatseinkommen aus dem Kalenderjahr vor Geburt, also aus 2017. Dieses betrug 3000 €, wobei davon nur das Höchsteinkommen von 2770 € pro Monat anerkannt wird.


Am einfachsten wäre es, wenn Jonas innerhalb der ersten 14 Lebensmonate von Hanna in zwei Monaten ein Nulleinkommen hätte. Dann betrüge das Basiselterngeld in den zwei Partnermonaten 65% des Höchsteinkommens (2770 €/Monat), also 1800 € pro Monat.


Der Landwirt kann sein Einkommen aber schon wegen der laufenden Milchgeldzahlungen nicht auf null senken. Wohl aber kann er die Lebensmonate als Partnermonate wählen, in denen er nicht noch zusätzlich hohe Einnahmen z.B. durch Ernteerlöse, Prämien o.ä. hat, sondern eher hohe Ausgaben wie z.B. für die Frühjahrsbestellung. So kann er für einige Monate sein durchschnittliches monatliches Einkommen auf 1150 € reduzieren. Beim Basiselterngeld müsste Jonas dennoch saftige Kürzungen hinnehmen. Nimmt er aber stattdessen für vier Partnermonate das Elterngeld Plus in Anspruch, hat er insgesamt fast 1500 € mehr Elterngeld in der Tasche. Die Einzelheiten zeigt die Übersicht 3.


Auch Nebenerwerbslandwirte, die ihr Gesamteinkommen nicht auf null fahren können, profitieren vom Elterngeld Plus. Denn das verbleibende Einkommen schlägt wie bei Landwirt Jonas viel weniger durch als beim Basiselterngeld.


Kontakt: ​anne.schulze-vohren@topagrar.com

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