In der Regel stufen Behörden eine Aquakultur als beiläufige Tierhaltung ein, wofür keine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist. Allerdings haben die Landkreise unterschiedliche Vorgaben. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld danach, bevor es eine böse Überraschung gibt.
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In der Regel stufen Behörden eine Aquakultur als beiläufige Tierhaltung ein, wofür keine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist. Allerdings haben die Landkreise unterschiedliche Vorgaben. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld danach, bevor es eine böse Überraschung gibt.