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Betriebsprüfungen: Neue Größenklassen

Lesezeit: 1 Minuten

Wie häufig Sie mit einer Betriebsprüfung vom Finanzamt rechnen müssen, hängt von Ihrer Betriebsgröße ab. Zum 1.1.2019 hat die Finanzverwaltung diese Größenklassen landwirtschaftlicher Betriebe angepasst. Ob Sie als Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb gelten und wie oft Sie mit einer Prüfung rechnen müssen, entnehmen Sie der untenstehenden Tabelle. Natürlich kann die Finanzverwaltung auch abweichend anlassbezogene Betriebsprüfungen (z.B. direkt nach einer Hofübergabe) durchführen.


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Laut Finanzverwaltung gelten im Übrigen nun nur noch der Umsatz oder Gewinn als Einordnungsgröße. Das bisherige Größenmerkmal „Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Fläche“ ist hingegen ersatzlos weggefallen.

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