Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur „Windklausel“ (top agrar 10/2018, S. 27) rechnet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) mit hohen Rückforderungen. Maximal betroffen seien 364 Verträge mit einem Volumen von bis zu 55 Mio. €, so die BVVG gegenüber top agrar. Das entspreche knapp unter 2% der insgesamt abgeschlossenen Verträge nach dem EALG. Die BVVG werde in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob Rückforderungen berechtigt sind bzw. im Einzelfall ein Rücktrittsrecht bestehe.
Betroffene Landeigentümer sollten schnell handeln: Vor allem dann, wenn die Gestattungsvereinbarung aus dem Jahr 2015 stammt, könnte Ende 2018 die Verjährung drohen. Aber auch für Landeigentümer, bei denen die drei Jahre bereits verstrichen sind, aber noch keine zehn Jahre, sehen Rechtsexperten Chancen für eine Rückzahlung.
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur „Windklausel“ (top agrar 10/2018, S. 27) rechnet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) mit hohen Rückforderungen. Maximal betroffen seien 364 Verträge mit einem Volumen von bis zu 55 Mio. €, so die BVVG gegenüber top agrar. Das entspreche knapp unter 2% der insgesamt abgeschlossenen Verträge nach dem EALG. Die BVVG werde in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob Rückforderungen berechtigt sind bzw. im Einzelfall ein Rücktrittsrecht bestehe.
Betroffene Landeigentümer sollten schnell handeln: Vor allem dann, wenn die Gestattungsvereinbarung aus dem Jahr 2015 stammt, könnte Ende 2018 die Verjährung drohen. Aber auch für Landeigentümer, bei denen die drei Jahre bereits verstrichen sind, aber noch keine zehn Jahre, sehen Rechtsexperten Chancen für eine Rückzahlung.