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Der Gesetzgeber hat ein Einsehen

Lesezeit: 1 Minuten

Der IAB funktioniert nur, wenn Sie genau die Wirtschaftsgüter anschaffen, die Sie zuvor dem Finanzamt als Investitionsplanung angegeben haben. Das macht den IAB kompliziert und streitanfällig. Seit Jahren kämpfen Bauernverband und Handwerk an dieser Stelle für eine Flexibilisierung. Nun besagt ein aktueller Gesetzentwurf, dass Sie für den IAB nicht mehr die konkreten Wirtschaftsgüter, die Sie anschaffen wollen, benennen müssen. Sie sollen lediglich einen bestimmten Betrag, in dessen Höhe Sie in den folgenden drei Wirtschaftsjahren investieren wollen angeben. Eine Änderung der Investitionsplanung wäre somit kein Problem mehr. Mit einer endgültigen Entscheidung ist voraussichtlich im Herbst/Winter diesen Jahres zu rechnen. Bis dahin gilt: Wollen Sie einen IAB abziehen, müssen Sie in das Wirtschaftsgut investieren, welches Sie dem Finanzamt zuvor benannt haben.

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