Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Neues Förderkonzept

Die Grüne Architektur der GAP nach 2020

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissar Phil Hogan will die Umweltleistungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2020 verstärken und sichtbarer machen. Dazu streicht er die Begriffe Cross Compliance und Greening. Er ersetzt diese durch die neuen Schlagworte Konditionalität und Eco-Schemes. Die „Grüne Architektur“ der GAP (s. Übersicht) besteht aus


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • den Grundanforderungen für den Erhalt von Fördermitteln der 1. und 2. Säule (erweiterte Konditionalität),
  • den Eco-Schemes (Öko-Regelungen) als neues Instrument in der 1. Säule für flächenbasierte, einjährige Umweltmaßnahmen und
  • den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen als Fortführung der schon bestehenden Maßnahmen in der 2. Säule.


Hinter diesen drei Kategorien verbergen sich folgende Ansätze:


Erweiterte Konditionalität: Damit werden die Grundanforderungen an die Betriebsführung definiert, die für alle Förderflächen gelten und die alle Betriebe einhalten müssen, die Gelder aus der 1. oder 2. Säule bekommen wollen. Dazu gehören die bisherige Cross Compliance-Regelung, die weitergeführt werden soll, und die Vorgaben zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“.


Ergänzt werden sollen die GLÖZ- Standards um das, was bisher weitgehend unter Greening firmierte: einen Mindestumfang an nichtproduktiven Flächen (Ackerland und Grünland), Vorgaben für einen Fruchtwechsel und Beschränkungen beim Grünlandumbruch. Insofern ist der immer wieder vorgetragene Hinweis, das Greening sei abgeschafft, so nicht korrekt.


Eco-Schemes: Das sind einjährige Umweltmaßnahmen in der 1. Säule, die von den Mitgliedstaaten verpflichtend angeboten werden müssen. Für die Landwirte ist die Teilnahme freiwillig.


Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen: Freiwillige, mehrjährige Maßnahmen in der 2. Säule, die von den Ländern angeboten und bewilligt werden. Darunter sind Maßnahmen, die flächendeckend angeboten werden und Maßnahmen, die auf bestimmte Kulissen (z.B. Naturräume) beschränkt sind.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.