Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Dürrehilfen: Das gilt in den Bundesländern

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder haben ihre Verhandlungen über die finanziellen Dürrehilfen abgeschlossen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterschrieben, derzeit folgen nach und nach die Unterschriften der einzelnen Bundesländer. Damit kann das Antragsverfahren offiziell starten. Das gilt in den einzelnen Bundesländern:


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Baden-Württemberg: Anträge auf Dürrehilfe können Sie bis zum 30.11.2018 bei den zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern stellen.
  • Bayern: Hier können Sie voraussichtlich erst im Spätherbst einen Antrag stellen. Antrags- und Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Brandenburg: Das Verfahren soll noch im Oktober eröffnet werden. Als Antragsende ist der 30.11.2018 vorgesehen. Anträge stellen Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
  • Hessen: Einen Antrag stellen Sie im zuständigen Landwirtschaftsamt. Die Frist läuft vom 29.10. bis 23.11.2018.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Anträge sind seit dem 9.10.2018 möglich. Sie können diese noch bis zum 30.10.2018 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin einreichen.
  • Nordrhein-Westfalen: Anträge können Sie vermutlich ab Ende Oktober bis Ende November stellen. Wenden Sie sich an die Kreisstelle Ihrer Landwirtschaftskammer.
  • Niedersachsen: Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab November bis ins späte Frühjahr bei der Landwirtschaftskammer möglich.
  • Sachsen: Das Antragsverfahren läuft vom 12.10. bis zum 16.11.2018. Zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
  • Sachsen-Anhalt: Zuständig sind die Ämter für Flurneuordnung und Forsten. Anträge sind seit dem 15.10.2018 möglich.
  • Schleswig-Holstein: Einen Antrag können Sie seit Mitte Oktober stellen. Die Frist endet am 30.11.2018. Den Antrag stellen Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
  • Thüringen: Anträge sind seit dem 9.10.2018 möglich. Das Antragsverfahren läuft bis zum 2.11.2018. Abzugeben ist der Antrag bei der Thüringer Aufbaubank. Ziel ist, die Dürrehilfe noch zum Ende diesen Jahres auszuzahlen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.