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Dürrehilfen: Erste Zwischenbilanz

Lesezeit: 2 Minuten

Eigentlich sollten Ende November in den meisten Bundesländern die Fristen zur Beantragung von Dürrehilfen ablaufen. Zahlreiche Länder haben diese aber verlängert. Von den bundesweit erwarteten 10000 existenzbedrohten Betrieben sind bisher knapp 6000 Anträge bekannt:


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  • Niedersachsen: Bei der LWK gingen 1800 Anträge ein. Ein Betrieb wird vermutlich durchschnittlich 21000 € bekommen.
  • Schleswig-Holstein: Hier gingen bis Ende November rund 800 Anträge ein. Die Antragsfrist lief allerdings erst am 14.12. ab.
  • NRW: Anträge sind zwar noch bis zum 20.12. bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer zu stellen. Rund 800 Betriebe haben sich aber bereits für das Hilfsprogramm registriert.
  • Brandenburg: Zum Ende der Frist wurden 770 Anträge gemeldet.
  • Sachsen-Anhalt: 751 Landwirte stellten einen Antrag. Das Ministerium geht davon aus, dass es das verfügbare Budget von 51,2 Mio. € ausreizt.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Hier haben 518 Betriebe Anträge in Höhe von insgesamt 42 Mio. € eingereicht. Mit diesen Zahlen habe man auch gerechnet, so das Ministerium.
  • Baden-Württemberg: Die Antragsfrist lief am 30.11. ab. Laut einem ersten Zwischenstand sind knapp 300 Anträge eingegangen (Stand 11.12.2018).
  • Sachsen: Hier lief die Frist am 10.12.2018 aus. Ein erster Zwischenstand zeigt 240 Anträge (Stand 7.12.). Im Durchschnitt ergäbe sich bisher eine Fördersumme von rund 109608 € pro Betrieb.
  • Thüringen: Das Landwirtschaftsministerium meldet 185 Anträge mit Schäden zwischen 5000 € und 1,1 Mio. €. Der gesamte Schaden beträgt 30,7 Mio. €.
  • Hessen: Bis Anfang Dezember gingen 150 Anträge ein. Die Antragsfrist endet allerdings erst am 23.12.
  • Bayern: Dort konnten Landwirte noch bis zum 19.12. Anträge einreichen. Eine erste Zwischenbilanz liegt noch nicht vor.

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