Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus Aus dem Heft

Elterngeld für Gesellschafter

Lesezeit: 1 Minuten

Für Personengesellschafter, die Elternzeit planen, könnte es sich lohnen, während des Bezugszeitraums des Elterngeldes auf Ihren Gewinnanteil zu verzichten. Denn die Elterngeldstelle darf Ihnen in diesem Fall keine fiktiven Einkünfte zurechnen. Die Gewinneinkünfte müssen für die Einkommensanrechnung anhand des tatsächlichen Zuflusses, der Ihnen durch Ihre Beteiligung an der Gesellschaft zusteht, berechnet werden.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das zeigt folgender Fall: Eine GbR hatte per Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass einem Gesellschafter, der wegen der Elternzeit nicht berufstätig ist, kein Gewinnanteil zusteht. Während der Elternzeit tätigte der Gesellschafter auch keine Privatentnahmen vom Gesellschaftskonto.


Die Elterngeldstelle berücksichtigte jedoch die anteiligen Einkünfte. Die Konsequenz: Der Gesellschafter bekam nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 €. Zu Unrecht entschied jedoch das Bundessozialgericht. Der Gesellschafter habe schließlich per Vertrag während seiner Elternzeit auf den Gewinn verzichtet. Daher dürfe die Elterngeldstelle im Bezugszeitraum kein Einkommen anrechnen. Da der Gesellschafter vor der Elternzeit gut verdient hatte, stand ihm somit der Höchstbetrag von 1800 € Elterngeld zu (Az.: B 10 EG 5/17 R).

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.