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Fällt Hofabgabeklausel noch im Jahr 2018?

Lesezeit: 1 Minuten

Die Abschaffung der Hofabgabeklausel scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Möglicherweise entscheidet der Gesetzgeber sogar noch in diesem Jahr darüber, verlautet es aus der Politik. Voraussetzung ist eine Einigung darüber, wie die erwarteten 50 Mio. € Mehrkosten pro Jahr für die Alterssicherung finanziert werden sollen – aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder dem Agrarhaushalt. Außerdem soll eine Mehrbelastung der aktiven Landwirte in der LKK vermieden werden, wenn künftig mehr ältere landwirtschaftliche Unternehmer in der LKK versichert sein werden. Zudem sollen Anreize zur Betriebsübernahme für junge Landwirte geschaffen werden.


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Aber immerhin: Bis es soweit ist, zahlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) seit Mitte Oktober rückwirkend ab dem 1. September vorläufige Altersrenten aus. Mittlerweile hat die SVLFG rund 70% der ca. 4000 aufgelaufenen Rentenanträge vorläufig beschieden. Vorläufige Zahlungen erhalten alle, die die notwendige Wartezeit und das Renteneintrittsalter erfüllen. Endgültige Bescheide gibt es nach der Neuregelung zur Hofabgabeklausel. Dann könnten ggf. rückwirkende Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig werden.

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