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FFH-Auflagen: Gericht straft Politiker Lügen

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn es um die Ausweisung von Schutzgebieten geht, sollten Landwirte den Beschwichtigungen von Po­litikern besser nicht trauen. Diese Erfahrung musste jetzt auch Ludwig Neumann (43) aus Baunach im Landkreis Bamberg machen.


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Wie weitere Landwirte bekam der Rinderhalter 2008 im Rahmen der Flur­bereinigung umbruchfähige Wiesen zugeteilt, die er 2009 umbrach und seitdem als Ackerland nutzt. Von der Zulässigkeit des Umbruchs ging auch die Flurbereinigungsbehörde aus. Das Problem jedoch: Die Flächen liegen in einem 1 450 ha großen FFH-Gebiet, das Bayern vor sechs Jahren nach Brüssel meldete.


Das hatte Folgen: Denn die untere Naturschutzbehörde verpflichtete Neumann und drei weitere Landwirte per Bescheid, die Flächen wieder einzusäen und den Zustand als „magere Flachlandmähwiesen“ wiederherzustellen.


Dagegen klagte der Landwirt. Er berief sich auf die Versprechen bayerischer Landespolitiker, allen voran des früheren Umweltministers Dr. Werner Schnappauf. Dieser hatte seinerzeit beteuert, die Ausweisung von FFH-Gebieten sei nur „behördenverbindlich“ und ziehe keine wesentlichen Einschränkungen der Bewirtschaftung nach sich. Zudem sollten FFH-Gebiete in Bayern nur nach einem Dialogverfahren mit den Landwirten und in Verbindung mit Managementplänen ausgewiesen werden.


Im vorliegenden Fall gibt es jedoch keinen Managementplan. Ein Dialogverfahren hat zwar stattgefunden, eine Antwort auf seine Einwendungen hat Neumann aber nie erhalten.


Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies Neumanns Klage und die eines weiteren Landwirts trotzdem ab (Az: B 2 K 09.764). Begründung: Dialogverfahren und Managementpläne seien nur Hilfsmittel für die Verwaltung. Rechtlich relevant seien sie jedoch nicht.


Neumann und sein Berufskollege überlegen jetzt, in die nächste Instanz zu gehen. Die Geschäftsstelle des Kreisbauernverbandes Bamberg will die Sache unterstützen, weil die Fälle grundsätzliche Bedeutung haben.

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