Die Gewinnglättung ist auf der Zielgeraden. Ein Gesetzentwurf steht allerdings noch aus – obschon die Regierung das Steuersparmodell 2016 beschlossen hatte.
Berlin musste sich zunächst mit der EU abstimmen, weil die Gewinnglättung als „Beihilfe“ gilt. In solchen Fällen benötigt die große Koalition auch grünes Licht aus Brüssel. Dort haben die Behörden aber keine Bedenken.
Die Große Koalition wird nun den Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, heißt es im Bundesfinanzministerium auf Nachfrage von top agrar. Bis die Vorschriften in Kraft treten, könnten noch einige Monate vergehen. Möglicherweise greift die Gewinnglättung erst ab Anfang 2020.
Sobald das Gesetz gilt, glätten die Finanzämter zunächst die Gewinne für den Zeitraum 2014 bis 2016. Der rückwirkende Eingriff ist möglich, weil die Behörden die entsprechenden Steuerbescheide „offen gehalten“ haben. Insgesamt soll es drei Glättungszeiträume geben: 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat die Hoffnung auf allzu große Steuerersparnisse bereits gedämpft. Die Beamten simulierten dazu die Glättung an 2575 tatsächlichen Steuerfällen. Im Durchschnitt lag die Steuerersparnis bei 74 €.
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Die Gewinnglättung ist auf der Zielgeraden. Ein Gesetzentwurf steht allerdings noch aus – obschon die Regierung das Steuersparmodell 2016 beschlossen hatte.
Berlin musste sich zunächst mit der EU abstimmen, weil die Gewinnglättung als „Beihilfe“ gilt. In solchen Fällen benötigt die große Koalition auch grünes Licht aus Brüssel. Dort haben die Behörden aber keine Bedenken.
Die Große Koalition wird nun den Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, heißt es im Bundesfinanzministerium auf Nachfrage von top agrar. Bis die Vorschriften in Kraft treten, könnten noch einige Monate vergehen. Möglicherweise greift die Gewinnglättung erst ab Anfang 2020.
Sobald das Gesetz gilt, glätten die Finanzämter zunächst die Gewinne für den Zeitraum 2014 bis 2016. Der rückwirkende Eingriff ist möglich, weil die Behörden die entsprechenden Steuerbescheide „offen gehalten“ haben. Insgesamt soll es drei Glättungszeiträume geben: 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat die Hoffnung auf allzu große Steuerersparnisse bereits gedämpft. Die Beamten simulierten dazu die Glättung an 2575 tatsächlichen Steuerfällen. Im Durchschnitt lag die Steuerersparnis bei 74 €.