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Greening flexibler

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte in Bayern, Nordrhein-West­falen und Niedersachsen können bereits beantragte Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) jetzt noch ändern. Die Länderministerien erlaubten:


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  • Sanktionsfreie Selbstberichtigung im Rahmen des Sammelantrags: Landwirte dürfen nachträglich per schriftlicher Änderungsanzeige die im Sammelantrag angegebenen Zwischenfrüchte und Gras­untersaaten, die als ÖVF im Rahmen des Greening deklariert wurden, gegen andere Flächen tauschen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer Agrarförderbehörde auf!
  • Kompensationsregel bei Vor-Ort-Kontrollen: Ist bei einer Vor-Ort-Kon­trolle eine ÖVF zu klein oder nicht vorhanden, darf der Betriebsleiter während der Kontrolle auf andere bereits im Sammelantrag angegebene Flächen verweisen. Voraussetzung: Die „Ersatzflächen“ erfüllen ebenfalls die Greening-Verpflichtungen, sind jedoch nicht als ÖVF beantragt.


Weitere Bundesländer sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) halten sich dazu bisher bedeckt. Der Deutsche Bauernverband hat BMEL und EU-Kommission aufgefordert, die Er­leichterungen jetzt zügig eindeutig rechtssicher zu machen.

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