Freiflächen-Photovoltaik ist meines Erachtens höchst attraktiv für Landwirte. Herr Jungehülsing argumentiert dagegen, dass Freiflächen-Photovoltaik Fläche benötigt, die den Landwirten dann für die Nahrungsmittelproduktion fehlt.
Dazu muss man aber wissen: In Baden-Württemberg sind über die Länderöffnungsklausel jährlich Freiflächenanlagen auf maximal 200 ha in benachteiligten Gebieten möglich. 2017 betrug die Ackerfläche im Land ca. 819000 ha. Für das Greening von 5% fehlen hier über 41000 ha jährlich für die Nahrungsmittelproduktion. Im Vergleich dazu sind 200 ha gering.
Die Berechnung von Herrn Jungehülsing mit 5 ha pro Tag durch die Länderöffnungsklausel sind falsch. Es sind maximal etwas mehr als ein halber Hektar pro Tag. Grundsätzlich ist es auch wenig hilfreich, die Windkraft gegen die Freiflächen-Photovoltaik auszuspielen.
Landwirte mit einer Fläche im benachteiligten Gebiet in Baden-Württemberg oder Bayern haben einen Vorteil gegenüber Firmen, welche erst Flächen suchen und teuer bezahlen müssen. Von dem zitierten „Spezialwissen“ der Firmen, wie von Herr Jungehülsing erläutert, sollte sich kein Landwirt abschrecken lassen. Zwar passt ein Solarpark nicht in jeden Betrieb. Aber für viele Landwirte ist Solarenergie kein Neuland, sie betreiben schon Dachanlagen. Dieses Wissen kann man gut nutzen.
Als Mitarbeiter im Bundesministerium wäre es Herrn Jungehülsings Aufgabe, sich für das Greening unter und zwischen den Modulen einzusetzen. Eine extensive Blühmischung passt ideal unter und zwischen die Module. Landwirte könnten dann die Fläche zur Photovoltaik-Nutzung verpachten, und dies für den eigenen Betrieb noch als Greening- Fläche nutzen. Oder der Landwirt betreibt die PV-Anlage als Agro-Freiflächen-Anlage selbst!
Ein Landwirt, der erfolgreich im benachteiligten Gebiet am Ausschreibungsverfahren für Freiflächen-Anlagen teilgenommen hat. Der Name ist der Redaktion bekannt.
Ein Landwirt, der erfolgreich im benachteiligten Gebiet am Ausschreibungsverfahren für Freiflächen-Anlagen teilgenommen hat. Der Name ist der Redaktion bekannt.
Anm. der Redaktion: Der Autor bleibt bei seinen Aussagen.