Ein Pächter nutzte Ackerland als Weide und verlor dadurch den Ackerstatus. Erst kurz vor Rückgabe an den Verpächter brach er das Grünland ohne Genehmigung wieder zu Ackerland um. Daraufhin zog der Verpächter vor Gericht. Er befürchtete, dass er oder der künftige Pächter möglicherweise das umbrochene Grünland wieder ansäen müssen. Zum Beispiel, weil der Grünlandanteil in der Region um 5% schrumpft und deshalb eine Wiederansaatverpflichtung greift. Bislang hatte die Landwirtschaftskammer zwar noch nichts gefordert, gleichzeitig lief aber die Zeit für den Verpächter: Schließlich endet sechs Monate nach Pachtende sein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Pächter.
Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sagten dem Verpächter grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Das gelte, obwohl der Pächter das Grünland selbst umgebrochen habe und die Landwirtschaftskammer bislang noch keine Rückumwandlung in Grünland verlangt habe (Az.: 10 U 36/18).
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Ein Pächter nutzte Ackerland als Weide und verlor dadurch den Ackerstatus. Erst kurz vor Rückgabe an den Verpächter brach er das Grünland ohne Genehmigung wieder zu Ackerland um. Daraufhin zog der Verpächter vor Gericht. Er befürchtete, dass er oder der künftige Pächter möglicherweise das umbrochene Grünland wieder ansäen müssen. Zum Beispiel, weil der Grünlandanteil in der Region um 5% schrumpft und deshalb eine Wiederansaatverpflichtung greift. Bislang hatte die Landwirtschaftskammer zwar noch nichts gefordert, gleichzeitig lief aber die Zeit für den Verpächter: Schließlich endet sechs Monate nach Pachtende sein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Pächter.
Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sagten dem Verpächter grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Das gelte, obwohl der Pächter das Grünland selbst umgebrochen habe und die Landwirtschaftskammer bislang noch keine Rückumwandlung in Grünland verlangt habe (Az.: 10 U 36/18).