Nicht einmal himmlischer Beistand hilft gegen den Flächenfraß. 20 clevere Bauern aus dem Berchtesgadener Land wollten die aus ihrer Sicht unnötige Verlegung der A 8 zwischen München und Salzburg stoppen, indem sie auf der geplanten neuen Trasse eine 2 x 2 m große Kapelle be-antragten. „Wir brauchen als Landwirte die Kapelle aber auch deshalb, weil es für uns am Sonntag oft schwierig ist, rechtzeitig in der Kirche zu sein“, so Bäuerin Anja Fagerer gegenüber top agrar.
Das leuchtete dem zuständigen Gemeinderat in Anger ein. Er genehmigte die Kapelle. Das sah das Landratsamt in Berchtesgaden aber anders. Das Kapellchen „gefährde die natürliche Eigenart des Landschaftsbildes“. Eine Kapelle könne durchaus im Außenbereich genehmigt werden, wenn sie an einen Hof oder an andere Bebauung angrenze, so Florian Kosatschek vom Landratsamt gegenüber dem Online-Dienst „BGLand23.de“. Das sei hier aber nicht der Fall.
Die Bauern klagten gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht München und verloren. In der Berufung bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt das Urteil der Erstinstanz. Die obersten Verwaltungsrichter meinen, dass eine Kapelle nicht zu den Einkünften eines Landwirts beitrage. Deshalb greife die Privilegierung des Baurechts hier nicht. Landwirte könnten beim Bau von Kapellen nicht gegenüber anderen Berufsgruppen bevorzugt werden, so die Richter.
Gegen die Entscheidung gibt es keine weiteren Rechtsmittel, zumindest nicht vor irdischen Gerichten. Auch mögliche Überlegungen der Bauern, die Kapelle an einem anderen Standort zu errichten, verbauten die Richter. „Im Urteil steht, dass alle Standorte, die auf der geplanten Ausbautrasse der A8 liegen, nicht genehmigungsfähig sind. Jetzt sind 40 ha wertvolles Acker- und Grünland in Gefahr“, befürchtet Anja Fagerer.