Die Urteile zu ausgemähten Kitzen häufen sich. Erst kürzlich verurteilte das Amtsgericht Alsfeld einen Landwirt zu 1000 € Bußgeld wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tierschutzgesetz. Das kann weitreichende Folgen haben: Wer dreimal vor Gericht verurteilt wird, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstößt, dem droht ein Tierhaltungsverbot!
Die Gerichte verweisen darauf, dass die Landwirte um die Setzzeit der Rehe Bescheid wissen müssen. „Auf der rechtlich sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Jagdpächter der Fläche mind. 24 Stunden vorher über den Schnittzeitpunkt informieren“, sagt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies aus Berlin. Schneiden Sie mehr als zwei Tage nach dem vereinbarten Termin, müssen Sie den neuen Termin bekannt geben. Denn in der Zeit treiben die Ricken die Kitze wieder ins Gras zurück. Für die weiteren Maßnahmen wie Absuchen der Fläche, Flatterband etc. ist der Jagdpächter verantwortlich. In NRW sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, Flächen ab 1 ha von innen nach außen zu mähen.