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Klöckners Beirat fordert Umbau der Agrarzahlungen bis 2031

Lesezeit: 2 Minuten

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) empfiehlt ab 2021 in den Umbau der EU-Agrarzahlungen einzusteigen. Bis 2031 sollen die bisher pauschalen Direktzahlungen dann vollständig für Umwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlleistungen bezahlt werden. Mitte Juli hat er dazu eine 100-seitige Stellungnahme an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner übergeben. Würde die „notwendige Neuausrichtung der GAP“ zeitlich nach hinten verschoben, „werden sowohl die zu adressierenden Problemlagen dringlicher als auch der betriebliche Anpassungsbedarf höher“, argumentieren die Wissenschaftler.


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Die Folge wären zusätzliche Anpassungskosten für Landwirte. „Eine stärkere Ausrichtung der GAP auf den Umwelt- und Klimaschutz würde die Landwirtschaft bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen unterstützen und zur gesellschaftlichen Akzeptanz der GAP und einer verlässlicheren Agrarpolitik beitragen“, sagte der Vorsitzende des Beirats, Prof. Harald Grethe.


Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverluste, Ammoniakemissionen und nach wie vor zu hohe Nährstofffrachten in die Gewässer verlangten eine deutlich zielorientiertere und konsequentere Politik als bisher, begründet der Beirat. Noch bestehe die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten erneut vor allem Flächeneigentum subventionieren statt Gemeinwohlziele in den Mittelpunkt zu stellen, sagte der federführende Autor der Stellungnahme, Prof. Uwe Latacz-Lohmann.


Zu den Vorschlägen gehören folgende Punkte:


  • Ab 2021 mindestens 30% der Summe aus Direktzahlungen und 2. Säule-Mitteln für Agrarumwelt-, Klimaschutz und Tierwohlleistungen ausgeben, den Anteil über zehn Jahre auf 100% der Mittel der 1. Säule erhöhen.
  • Bereits 2020 mehr Mittel von der 1. in die 2. Säule verlagern.
  • Ein eigenes Budget für Biodiversitäts- und Moorschutz einrichten.
  • Standards zur Erhaltung der Flächen in einem guten Zustand im Ordnungsrecht verankern, Beratungspflichten und einzelbetriebliche Nachhaltigkeitschecks auflegen.
  • EU-weite Mindestanforderungen für Umweltstandards.
  • Maßnahmen standortdifferenziert ausgestalten und honorieren.
  • Zahlungen für Umweltleistungen von einer eventuellen Kappung und Degression ausnehmen.
  • 1. Säule für die Tierwohlförderung öffnen und in Deutschland Mittel für das Tierwohl erheblich erhöhen.
  • Maßnahmen der 2. Säule zielorientierter gestalten.
  • Voraussetzungen für einen kollektiv organisierten Agrarumwelt- und Klimaschutz verbessern.
  • Sich dafür einsetzen, dass weiterhin alle Landwirte in der 1. Säule förderfähig sind.


Mehr dazu unter www.topagrar.com/agrarzahlungen2019

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