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Lesezeit: 2 Minuten

Auf immer mehr Fleischprodukten wird im Lebensmitteleinzelhandel mit Tierwohl-Siegeln und Haltungskompassen geworben. Das Problem ist: Selbst Profis wissen häufig nicht mehr, was sich hinter welchem Label verbirgt. Wie soll da der Verbraucher die Übersicht behalten? Welchem Logo soll er vertrauen?


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Mit einer einheitlichen und verpflichtenden Kennzeichnung auf allen Fleischwaren können Konsumenten schnell über verschiedene Haltungsformen informiert werden. Die Unterschiede beim Platzangebot, ein Auslauf oder die Haltung zum Beispiel mit Stroh sind einfach zu vermitteln, der Bekanntheitsgrad des Labels wäre groß.


Die Markttransparenz und Marktdurchdringung wären durch die ver-pflichtende Kennzeichnung deutlich höher als mit einem weiteren freiwilligen Label, wie es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant. So sehen es auch die Verbraucher. Laut einer Umfrage der Initiative Tierwohl (ITW) wünschen sich mehr als 80% der Befragten, dass alle Haltungsstufen inklusive des gesetzlichen Mindeststandards gekennzeichnet werden.


Durch eine Pflichtkennzeichnung wird im Supermarkt nicht nur Frischfleisch, sondern auch Tiefkühlware und Wurst einbezogen. Selbst die immer wichtiger werdende Außerhausverpflegung kann in das System integriert und verpflichtet werden, ihr Fleischangebot zu kennzeichnen. Dadurch werden nicht nur Edelteile, sondern das gesamte Tier besser vermarktet.


Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher stehen nicht mehr einer unübersichtlichen Vielzahl von Tierwohlvarianten gegenüber. Stattdessen erreicht jede der vier Haltungsstufen einen relevanten Marktanteil. Die Kosten bei Verarbeitung und Distribution sinken und die Verwechslungsgefahr entlang der Produktionskette kann klein gehalten werden.


Von der vollständigeren Vermarktung der Teilstücke und geringeren Umsetzungskosten für Tierwohlfleisch profitieren Tierhalter wie Verbraucher. Schließlich entscheidet der Aufpreis an der Theke über die Bereitschaft der Verbraucher zuzugreifen und damit über den Umfang, welche Tierhaltung sich wie stark über den Markt durchsetzt.


Das Handelsrecht der EU muss bei der Kennzeichnung natürlich eingehalten werden. Weitergehende nationale Kennzeichnungsverpflichtungen sind bei der EU anzumelden. Rechtsgutachten zeigen, dass dies mit Verweis auf den Verbraucherschutz umsetzbar ist. Landwirte aus un-seren Nachbarländern wären nicht ausgeschlossen, sondern dürften, sofern sie die entsprechenden Kriterien einhalten, mitmachen.


Für eine verpflichtende Kennzeichnung müssen zwar einige Hürden genommen werden, doch der Aufwand lohnt sich. Die Politik sollte weder ein weiteres freiwilliges Labelprogramm starten, noch auf eine europäische Haltungskennzeichnung warten. Denn angesichts der vielfältigen Haltungssysteme in der EU würde eine Einigung in Brüssel vermutlich Jahrzehnte dauern.


Kontakt:


stefanie.awater-esper@topagrar.com

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