Vereinbaren Sie im Übergabevertrag, dass Sie die an Ihre Altenteiler überlassenen Wohnräume modernisieren, können Sie die Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen.
Dass dies auch für gemeinsam genutzte Räume gilt, entschied das Finanzgericht München: Ein Landwirt hatte im Übergabevertrag vereinbart, dass dem Altenteiler ein Wohnrecht zusteht und er die gemeinschaftliche Küche mitbenutzen dürfe. Außerdem verpflichtet sich der Landwirt, die Wohnräume in einem gut bewohnbaren Zustand zu halten. Als der Landwirt nun die Küche erneuerte, teilte er die Kosten durch die Anzahl der Personen im Haushalt und setzte den Anteil des Altenteilers als Sonderausgaben ab.
Zu Recht urteilten die Richter: Schließlich habe sich der Hofübernehmer zur Instandhaltung der Räume per Übergabevertrag verpflichtet. Zudem stelle die neue Küche eine zeitgerechte Modernisierung dar (Az.: 2 K 1985/16).
Bernhard Billermann, wetreu Münster
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Vereinbaren Sie im Übergabevertrag, dass Sie die an Ihre Altenteiler überlassenen Wohnräume modernisieren, können Sie die Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen.
Dass dies auch für gemeinsam genutzte Räume gilt, entschied das Finanzgericht München: Ein Landwirt hatte im Übergabevertrag vereinbart, dass dem Altenteiler ein Wohnrecht zusteht und er die gemeinschaftliche Küche mitbenutzen dürfe. Außerdem verpflichtet sich der Landwirt, die Wohnräume in einem gut bewohnbaren Zustand zu halten. Als der Landwirt nun die Küche erneuerte, teilte er die Kosten durch die Anzahl der Personen im Haushalt und setzte den Anteil des Altenteilers als Sonderausgaben ab.
Zu Recht urteilten die Richter: Schließlich habe sich der Hofübernehmer zur Instandhaltung der Räume per Übergabevertrag verpflichtet. Zudem stelle die neue Küche eine zeitgerechte Modernisierung dar (Az.: 2 K 1985/16).