Wegerecht: Im Zuge der Flurbereinigung schieden Flächen, auf denen ein Wegerecht zugunsten eines Landwirts eingetragen war, aus dem Verzeichnis aus. Nachdem der Flurbereinigungsplan bereits bestandskräftig geworden war, wollte er auf den dafür neu aufgenommenen Flächen ein vergleichbares Wegerecht eintragen lassen. Dies lehnte das Landgericht Osnabrück ab (Az: 3 O 2275/12).
Ohrmarken: Der Europäische Gerichtshof hat jetzt endgültig entschieden: Schafhalter müssen ihren Tieren neben den herkömmlichen auch elektronische Ohrmarken einziehen. Vor allem zur Vorbeugung von Tierseuchen sei die Maßnahme nötig und zumutbar.