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topplus Zum Interview: „Gibt es wirklich Handlungsbedarf“, top agrar 11/2018, Seite 16.

Negative Tendenzen auf dem Bodenmarkt

Lesezeit: 3 Minuten

Bei einigen Entwicklungen sieht das BMEL ebenso wie Prof. Silke Hüttel und Prof. Martin Odening negative Tendenzen auf den Bodenmarkt: Dazu gehört der Abfluss von Faktorentlohnung bei überregionalen Investoren, die Fehlleitung von Agrarsubventionen an Finanzinvestoren und die Gefahr marktbeherrschender Stellungen auf regionalen Bodenmärkten. Allerdings sollten Herr Odening und Frau Hüttel folgendes bedenken:


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  • Rechtsrahmen: Leider vernachlässigen sie wesentliche gesellschaftliche Ziele auf dem Bodenmarkt. Am Beispiel des wirtschaftspolitischen Auftrags, Preismissbrauch bei wichtigen Gütern und Ressourcen zu verhindern, wird deutlich, dass Politikempfehlungen nur Sinn machen, wenn diese die gesellschaftlichen Ziele berücksichtigen. Dass der Staat Marktmissbrauch und exzessive Spekulation verhindern soll, ist in verschiedenen Gesetzen der BRD und der EU verankert. Auf dem Bodenmarkt soll Preismissbrauch mit dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) und dem Landpachtverkehrsgesetz unterbunden werden. Dies gelingt seit Jahren nicht mehr: In Ostdeutschland laufen 20% aller Flächentransfers im Rahmen von Anteilskäufen an der Kontrolle des GrdstVG vorbei (in einzelnen Jahren sind es bis zu 50%). Dazu kommt die gesetzeswidrige Praxis hinzu, dass im Bundesdurchschnitt 75% der Pachtverträge nicht angezeigt werden, weil im Gesetz eine Sanktionsregelung fehlt.
  • Datenbasis: Um außerlandwirtschaftliche Investoren zu identifizieren, haben die Professoren Daten der BVVG ausgewertet. Diese sind wenig geeignet: Die Auktionen sind weder regional noch aufgrund der staatlichen Vorgaben repräsentativ für den Bodenmarkt in Deutschland. Die Investoren können nicht mit dem Datensatz identifiziert werden. Zudem haben die im Interview genannten ausländischen Bieter in Höhe von 1% keinen Bezug zum tatsächlichen Engagement von Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt.
  • Intransparenz: Immobilienexperten berichten seit der Finanzkrise 2007 von einer umfangreichen Verschiebung von außerlandwirtschaftlichem Vermögen in Äcker, Weiden und Weinberge. Es gibt bedauerlicherweise keine bundesweite Statistik dazu. Das BMEL schätzt, dass seitdem jährlich um die 30% der Einzelflächen an Nichtlandwirte veräußert werden und dass dies einen Preiseffekt hat. Denn der Preisanstieg für deutsche Agrarflächen von fast 177% seit 2005 ist jedenfalls nicht allein mit der Produktivitätsentwicklung der Landwirtschaft zu erklären.
  • Vorrang für Landwirte: Die Frage „Müssen Landwirte vor Investoren geschützt werden“ kann beantwortet werden, wenn man in das GrdstVG schaut. Denn der Deutsche Bundestag hat damit die Agrarverwaltung beauftragt, den Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt sicherzustellen. Nichtlandwirte können nur kaufen, wenn kein aufstockungsbedürftiger Landwirt Interesse hat. Wissenschaftliche Politikberatung sollte dazu beitragen, gesetzliche Regelungen möglichst effizient auszugestalten, um Ziele wie den Vorrang von Landwirten zu erreichen. Trotz dieser kritischen Anmerkungen legt das BMEL Wert auf wissenschaftliche Analysen und Empfehlungen: Das Projekt FORLand, an dem Herr Odening und Frau Hüttel maßgeblich beteiligt sind, beschäftigt sich mit der Funktionsweise und Effizienz landwirtschaftlicher Bodenmärkte und der Bodenmarktregulierung. Es kann wichtige Erkenntnisse zu den massiven Umbrüchen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt liefern, wenn die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.


Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Berlin

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