Die EU-Kommission hat Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verklagt. Damit verstärkt sie noch einmal den Druck auf die Bundesregierung, die Reform der Düngegesetzgebung zu Ende zu bringen. „Ob sich die Klageschrift der EU-Kommission auf den aktuellen Entwurf der Düngeverordnung auswirkt, steht erst nach Abschluss der Prüfung fest“, betont Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
In ihrer Klageschrift dokumentiert die EU-Kommission, dass Deutschland zwar wiederholt auf eine geplante Novellierung der Düngeverordnung hingewiesen habe, diese aber nie in Kraft getreten sei. Fachlich geht es bei der Klage um sechs Punkte:
Beim jetzigen Stand des Verfahrens könne die EU-Kommission ihre Klage noch zurücknehmen, heißt es beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), z.B. wenn die neue Düngordnung verabschiedet ist. Darauf setzt Minister Schmidt. Er will bis Ende des Jahres die Reform durch den Bundesrat gebracht haben. Wenn die Klage vor dem EuGH zurückgenommen würde, müsste man sich um bis dahin angefallene Prozesskosten streiten.
Von der Einreichung der Klage bis zu einem abschließenden Urteil dauern Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH in der Regel rund 17 Monate. Die Richter urteilen nur darüber, ob es einen Verstoß von Deutschland gegen die Nitratrichtlinie gegeben hat. Hinsichtlich der Sanktionen müsste die EU-Kommission eine zweite Klage beim EuGH einreichen.
Frankreich wurde vom EuGH bereits im September 2014 wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie in mehreren Punkten sanktioniert. Eine Klage auf Sanktionskosten hat die EU-Kommission gegen Frankreich jedoch bisher nicht beim EuGH eingereicht.