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Patientenverfügung aktualisieren

Lesezeit: 1 Minuten

Wer in der Patientenverfügung pauschal festlegt, er wünsche „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ hilft Ärzten und Angehörigen im Ernstfall oft nicht weiter. Das zeigen verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes.


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Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, die Patientenverfügung zu aktualisieren und genau zu beschreiben, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen bzw. ablehnen. Kostenlose Formulare für die Vorsorgevollmacht, Patienten und Betreuungsverfügung mit Ausfüllhilfe finden Sie unter test.de/vorsorgeformulare.pdf

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