Das OLG Düsseldorf „pfiff“ keineswegs auf die Argumente des Bundeskartellamtes. Es hat vielmehr Recht gesprochen und festgestellt, dass die Argumente des Kartellamtes keine waren, sondern dass schlampig ermittelt und verantwortungslos gehandelt wurde.
Stephan-Thomas Klose,
Pressesprecher der Rossmann GmbH