Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Aus dem Heft

Rückbau verpflichtend?

Lesezeit: 1 Minuten

Wir wollen die Leistung unserer Biogasanlage erhöhen und haben dazu einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Um die Genehmigung zu erhalten, sollen wir eine Erklärung unterschreiben, in der wir uns verpflichten, bei Aufgabe der Biogasanlage diese zurückzubauen. Müssen wir diese Erklärung unterschreiben?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Unter den derzeitigen Bedingungen kommen Sie bei einer Baugenehmigung für die Anlage um die Unterschrift leider nicht herum. Die Erklärung ist eine sogenannte Rückbauverpflichtung. Diese wird in der Regel immer bei gewerblichen Biogasanlagen gefordert. Aber auch, wenn es sich um eine privilegierte Anlage handelt, kann die Genehmigungsbehörde diese Rückbauverpflichtung fordern. Denn diese möchte „Bauruinen“ verhindern, falls Sie den Betrieb der Anlage irgendwann einstellen.Dr. Günter Kuhnt, LWK Niedersachsen, Cloppenburg

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.