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Schluss mit TAN-Listen

Lesezeit: 1 Minuten

Ab dem 14. September 2019 ist das Onlinebanking mit sog. TAN-Listen, auf denen Transaktionsnummern (TANs) für das Online-Banking gelistet sind, nicht mehr erlaubt. Das verlangt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2.


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Die meisten Banken haben die TAN-Listen auch bereits abgeschafft und bieten sicherere Alternativen. Nach Angaben von Finanztest am sichersten sind TAN-Verfahren wie Chip-TAN bzw Smart-TAN, BestSign bzw. SealOne und Photo-TAN (jeweils mit externem Zusatzgerät) oder QR-TAN (per App). Auch die verschiedenen Push-TAN-Verfahren, bei der die TAN mittels App generiert werden, haben eine hohe Sicherheit.


Das über lange Jahre gängige m-TAN-Verfahren, bei denen Bankkunden ihre TAN per SMS bekommen, gelte als weniger sicher und wird zunehmend abgeschafft.

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