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So rechnet die Elterngeldstelle im Fall Antonia

Lesezeit: 1 Minuten

  • In den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihrer Tochter Mathilda hatte Antonia Einnahmen aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Reitlehrerin. Bei der Ermittlung ihres durchschnittlichen monatlichen Einkommens vor der Geburt von Mathilda greift die Elterngeldstelle deshalb automatisch auf das Kalenderjahr 2017 zurück.
  • Im Kalenderjahr 2017 bezog Antonia noch einige Monate Elterngeld für den älteren Bruder Justus. Da Antonia einen entsprechenden Antrag gestellt hat, greift die Elterngeldstelle bei der Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens auf das (Gesamt)Einkommen aus dem Kalenderjahr 2016 zurück.
  • Im Kalenderjahr 2016 bezog Antonia ebenfalls Elterngeld für den älteren Bruder Justus. Deshalb greift die Elterngeldstelle bei der Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens letztlich auf das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2015 zurück.
  • Im Kalenderjahr 2015 hatte Antonia noch keine Kinder und ging in Vollzeit ihrer Arbeitnehmertätigkeit und ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Reitlehrerin nach. Sie erzielte ein monatliches Einkommen von 2600 €. Dieses gilt nun als Grundlage bei der Ermittlung des Elterngeldes für die im Jahr 2018 geborene Mathilda.


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Hinweis: Wie das Elterngeld grundsätzlich funktioniert, lesen Sie in top agrar 11/2018, S. 46.

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