Unser 17-jähriger Sohn war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er besitzt den Führerschein der Klasse L und T sowie die Klasse B und BE (Auto mit Anhänger mit 17 Jahren, begleitetes Fahren bis er 18 Jahre alt ist).
Nun hat er beim rückwärts Rangieren mit Traktor und Anhänger ein Auto übersehen. Es kam zum Blechschaden. Da er sich noch in der Probezeit befindet, gab es folgende Konsequenzen:
Ist dieses Strafmaß angebracht, da er den Unfall schließlich mit dem Traktor und nicht mit dem Auto hatte?
Das Strafmaß der Fahrerlaubnisbehörde ist rechtens.
Tipp: Bei einem wirklich kleinen „Blechschadenunfall“ hätten Sie bei dem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können. Mit einer guten Begründung hätten Sie auf eine richterliche Entscheidung hoffen können, die das Bußgeld schmälert und somit kein Punkt mehr die Folge ist.