Ï Im Formular für die Schadensanzeige bei einer Unfallversicherung muss der Versicherungsnehmer auf Nachfrage frühere Unfälle angeben. Versäumt er dies, erhält er für den Unfallschaden kein Geld. Das gilt nach einem Urteil des Kammergerichts in Berlin selbst dann, wenn die Versicherung seinerzeit Leistungen für den jetzt verschwiegenen früheren Unfall erbracht hat (Az: 6 U 130/01).
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