Wir züchten Galloway Rinder und vermarkten das Fleisch selbst. Wann werden wir mit dem Verkauf gewerblich?
Wir züchten Galloway Rinder und vermarkten das Fleisch selbst. Wann werden wir mit dem Verkauf gewerblich?
Aus gewerberechtlicher Sicht führen folgende Schritte zur Anzeigepflicht eines Gewerbes:
Wenn die Urproduktion (also die Rinderzucht) und der Verkauf räumlich und personell voneinander getrennt ist, liegt in der Regel immer ein Gewerbe vor. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie einen Laden in der Stadt haben. Das gilt auch, wenn Sie ausschließlich eigene Erzeugnisse verkaufen.
Wenn Sie neben Ihren Produkten im Laden auch fremde Erzeugnisse verkaufen, z.B. die Eier des Nachbarn.
Wenn Sie die Produkte selber auf Ebene der zweiten Verarbeitungsstufe verarbeiten und verkaufen und damit einen erheblichen Umsatz erwirtschaften. In der Regel liegt bei mehr als 10% des betrieblichen Gesamtumsatzes ein Gewerbe vor. Die zweite Verarbeitungsstufe erreichen Sie, wenn Sie Ihre Rinder kleinteilig zerlegen oder verwursten. Bieten Sie hingegen nur Rinderhälften oder -viertel an, wäre das nicht gewerblich.
Steuerrecht: Der Verkauf der eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zählt aus steuerlicher Sicht zur Landwirtschaft. Im Steuerrecht zählen auch Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe bis zu einem Nettoumsatz von maximal 51 500 € zur Landwirtschaft.
Sabine Hoppe, LWK Niedersachsen, Oldenburg
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Wir züchten Galloway Rinder und vermarkten das Fleisch selbst. Wann werden wir mit dem Verkauf gewerblich?
Wir züchten Galloway Rinder und vermarkten das Fleisch selbst. Wann werden wir mit dem Verkauf gewerblich?
Aus gewerberechtlicher Sicht führen folgende Schritte zur Anzeigepflicht eines Gewerbes:
Wenn die Urproduktion (also die Rinderzucht) und der Verkauf räumlich und personell voneinander getrennt ist, liegt in der Regel immer ein Gewerbe vor. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie einen Laden in der Stadt haben. Das gilt auch, wenn Sie ausschließlich eigene Erzeugnisse verkaufen.
Wenn Sie neben Ihren Produkten im Laden auch fremde Erzeugnisse verkaufen, z.B. die Eier des Nachbarn.
Wenn Sie die Produkte selber auf Ebene der zweiten Verarbeitungsstufe verarbeiten und verkaufen und damit einen erheblichen Umsatz erwirtschaften. In der Regel liegt bei mehr als 10% des betrieblichen Gesamtumsatzes ein Gewerbe vor. Die zweite Verarbeitungsstufe erreichen Sie, wenn Sie Ihre Rinder kleinteilig zerlegen oder verwursten. Bieten Sie hingegen nur Rinderhälften oder -viertel an, wäre das nicht gewerblich.
Steuerrecht: Der Verkauf der eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zählt aus steuerlicher Sicht zur Landwirtschaft. Im Steuerrecht zählen auch Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe bis zu einem Nettoumsatz von maximal 51 500 € zur Landwirtschaft.