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Was beim Bau einer Tankstelle beachten?

Lesezeit: 2 Minuten

Wir planen zurzeit einen Anbau an unsere landwirtschaftliche Halle. Dort wollen wir eine Eigenverbrauchstankstelle, die weniger als 1000 Liter fasst, installieren. Wir befinden uns nicht im Wasserschutzgebiet. Den Abfüllplatz wollen wir in die Bodenplatte integrieren, also aus Beton erstellen. Welche Vorschriften müssen wir beachten?


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Wir planen zurzeit einen Anbau an unsere landwirtschaftliche Halle. Dort wollen wir eine Eigenverbrauchstankstelle, die weniger als 1000 Liter fasst, installieren. Wir befinden uns nicht im Wasserschutzgebiet. Den Abfüllplatz wollen wir in die Bodenplatte integrieren, also aus Beton erstellen. Welche Vorschriften müssen wir beachten?


Die Anforderungen an die Diesellagerung finden Sie in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.4.2017.


Für Diesellager mit weniger als 1000 Liter Lagervolumen profitieren Sie von folgender Erleichterung: Einen Neubau und die wesentliche Änderung einer derartigen Anlage brauchen Sie nicht bei der zuständigen Behörde anzeigen. Trotzdem müssen Sie die Grundsatzanforderungen der AwSV auch bei diesen Anlagen einhalten. Im Vergleich zur alten Verordnung, sind die Vorschriften in der neuen Verordnung weiter gestiegen. So muss beispielsweise auch das Befüllen des Tanks auf einem Abfüllplatz erfolgen, das heißt der Diesel-Lkw und die Zuleitung zum Tank müssen auf einer dichten befestigten Fläche stehen. Daher sollten Sie vorher intensiv überlegen, ob sich eine eigene Tankstelle tatsächlich lohnt. Dies gilt besonders, wenn der Abfüllplatz nicht überdacht ist.


Dr. Norbert Uppenkamp, Landwirtschaftskammer NRW, Münster

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