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Was tun, wenn die Versicherung mauert?

Lesezeit: 2 Minuten

Junge und körperlich fitte Landwirte dürften meist keine Probleme beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits- Versicherung haben. Anders sieht es aus, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, oder wenn die Versicherung erst im höheren Alter abgeschlossen werden soll. Dann müssen Sie damit rechnen, dass die privaten Versicherungen Sie entweder ganz ablehnen oder darauf drängen, dass bestimmte Vorerkrankungen bzw. schon beeinträchtigte Körperteile vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Dies ist auch verständlich, denn wer versichert schon ein brennendes Haus? Ein solcher Ausschluss (z. B. Wirbelsäule) ist einerseits immer eine schlechte Lösung, andererseits aber auch eine Ermessenssache der Gesellschaften. Deshalb kann es in solchen Fällen sinnvoll sein, bei mehreren Versicherungen nachzufragen. Sollte eine Berufsunfähigkeits-Versicherung durch solche Ausschlüsse uninteressant oder unbezahlbar werden, so bleibt als Ausweichlösung nur eine private Unfallversicherung. Unfälle ereignen sich in aller Regel unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, so dass die Unfallversicherung für einen 20jährigen gleich teuer ist wie für einen 50- oder 60jährigen Versicherungsnehmer. Gleichzeitig ist die private Unfallversicherung bei gleicher Leistung sogar insgesamt billiger als die BU-Versicherung, weil die Leistungspflicht auf Unfälle als Ursache begrenzt ist. Statistisch gesehen sind Unfälle als Ursache für eine Berufsunfähigkeit jedoch als untergeordnet zu betrachten. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Landwirten sind Krankheiten und Verschleiß des Bewegungsapparates. In diesen Fällen würde die private Unfallversicherung nicht zahlen. Bei dieser Lösung bleibt also immer eine erhebliche Versicherungslücke. Eine andere Möglichkeit der Absicherung für ältere oder vorerkrankte Personen ist folgende: Sie vereinbaren mit der Versicherung, dass eine Rente nicht schon bei 50 % Berufsunfähigkeit gezahlt wird, sondern erst bei einer Erwerbsunfähigkeit von 50, 75 oder 100 %. Die Experten sprechen hier von der so genannten Erwerbsunfähigkeitsklausel (EUKlausel). Erwerbsunfähigkeit liegt natürlich erst sehr viel später vor als Berufsunfähigkeit, nämlich erst dann, wenn keine oder bestensfalls nur noch ganz geringfügige Einkünfte erzielt werden können. Die Auslöseschwelle für diese Rente liegt also sehr viel höher. Einziger Vorteil: Die EU-Versicherung ist preiswerter, und es gibt es etwas weniger Probleme mit der Antragsannahme. Zumindest für den Fall einer sehr schwerwiegenden Erwerbsunfähigkeit wären Sie dann aber immerhin abgesichert.

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