Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Weideunterstand darf bleiben

Lesezeit: 1 Minuten

Ï Ein baden-württembergischer Rinderhalter (GallowayMutterkühe mit Nachzucht) hatte ohne Genehmigung einen größeren Weideunterstand errichtet und die Zufahrt geschottert. Die Grünlandflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet. Als das Landratsamt davon erfuhr, verlangte es den Abriss des Unterstandes und drohte ein Zwangsgeld von umgerechnet mehr als 2 500 E an. Damit scheiterte die Behörde jedoch beim Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart. Auch wenn der Rinderhalter mit seinen Galloways keinen Gewinn erziele, sei er trotzdem als Nebenerwerbslandwirt anzuerkennen. Die Betriebseigenschaft ergebe sich u. a. aus der Größe der Eigentumsflächen (6 ha), dem investierten Kapital und der nachhaltigen Bewirtschaftung. Insofern sei der Rinderhalter als Nebenerwerbslandwirt einzustufen, der einen Rechtsanspruch auf die nachträglich beantragte Baugenehmigung für den Weideunterstand habe. Für den Galloway-Züchter sprach außerdem die Tatsache, dass der Wunsch, im Außenbereich zu wohnen, für ihn erkennbar keine Rolle gespielt habe. Die Ortsbesichtigung habe außerdem gezeigt, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das weitgehend von Bäumen verdeckte Stallgebäude und die geschotterte Zufahrt nur als geringfügig einzustufen seien (Az.: 8 S 268/01).

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.