Ein anderer Landwirt hat mir Gärsubstrat zur Düngung angeboten. Wie wird dieses nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet?
Ein anderer Landwirt hat mir Gärsubstrat zur Düngung angeboten. Wie wird dieses nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet?
Für die Düngebedarfsermittlung und -planung rechnen Sie den Stickstoff (N) aus dem aktuellen und dem Vorjahr an. Der im Vorjahr ausgebrachte Gärrest liefert noch N nach. In der Düngebedarfsermittlung ziehen Sie daher, wie für jeden organischen Dünger, 10% der im Vorjahr ausgebrachten Gesamt-N-Menge ab. Für das aktuelle Jahr setzen Sie folgende Mindestwerte an:
Fester Gärrest: mindestens 30% vom Gesamt N. Liegt der Ammoniumanteil über 30%, ist dieser anzusetzen.
Flüssiger Gärrest: mindestens 50% vom Gesamt-N. Liegt der Ammoniumanteil über 50%, müssen Sie diesen Wert anrechnen.
Im Nährstoffvergleich müssen Sie die volle ausgebrachte Gesamt-N-Menge als Närstoffzufuhr ansetzen. Von dieser dürfen Sie 11% Ausbringungsverluste abziehen.
Tipp: Damit der Bilanzüberschuss nicht immens hoch wird, empfiehlt es sich, mit entsprechender Technik etc. möglichst viel N pflanzenverfügbar in den Boden zu bringen.
Kai-Hendrik Howind, LWK Niedersachsen
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Ein anderer Landwirt hat mir Gärsubstrat zur Düngung angeboten. Wie wird dieses nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet?
Ein anderer Landwirt hat mir Gärsubstrat zur Düngung angeboten. Wie wird dieses nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet?
Für die Düngebedarfsermittlung und -planung rechnen Sie den Stickstoff (N) aus dem aktuellen und dem Vorjahr an. Der im Vorjahr ausgebrachte Gärrest liefert noch N nach. In der Düngebedarfsermittlung ziehen Sie daher, wie für jeden organischen Dünger, 10% der im Vorjahr ausgebrachten Gesamt-N-Menge ab. Für das aktuelle Jahr setzen Sie folgende Mindestwerte an:
Fester Gärrest: mindestens 30% vom Gesamt N. Liegt der Ammoniumanteil über 30%, ist dieser anzusetzen.
Flüssiger Gärrest: mindestens 50% vom Gesamt-N. Liegt der Ammoniumanteil über 50%, müssen Sie diesen Wert anrechnen.
Im Nährstoffvergleich müssen Sie die volle ausgebrachte Gesamt-N-Menge als Närstoffzufuhr ansetzen. Von dieser dürfen Sie 11% Ausbringungsverluste abziehen.
Tipp: Damit der Bilanzüberschuss nicht immens hoch wird, empfiehlt es sich, mit entsprechender Technik etc. möglichst viel N pflanzenverfügbar in den Boden zu bringen.