Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Wie Sie steuerfrei Vermögen verschenken

Lesezeit: 1 Minuten

Wollen Sie einem Verwandten Vermögen oder z.B. ein Grundstück schenken, weil dieser Sie beispielsweise im Alter pflegen wird? Anders als Ihren Kindern stehen weiter entfernten Familienmitgliedern, z.B. den Neffen oder Nichten, nur geringe oder gar keine Freibeträge bei der Schenkungssteuer zu. Der Fiskus kassiert kräftig mit.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ihre Verwandten dürfen aber den Wert der Gegenleistung, in diesem Fall die der Pflege, vom Wert des Vermögens bzw. des Grundstückes abziehen. So können Sie die Steuerlast drücken. Wenn der Wert der Gegenleistung in etwa dem Wert des Geschenkten entspricht, fällt gar keine Schenkungsteuer an, weil sich Leistung und Gegenleistung dann aufheben. Der Wert der Gegenleistung sollte den der Gegenleistungen aber nicht um mehr als 20 bis 25% unterschreiten, sonst liegt trotzdem eine Schenkung vor (BFH, Beschluss vom 05.07.2018, Az.: II B 122/17).


Denken Sie daran: Wenn Sie ein Grundstück verschenken, wird möglicherweise die Grunderwerbsteuer fällig.


Rechtsanwalt Christian Klüter, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Friedrichsdorf/Ts.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.