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topplus Aus dem Heft

Wissenschaftler sind skeptisch

Lesezeit: 4 Minuten

In den USA werden Versicherungsprämien seit vielen Jahren staatlich subventioniert. Beim US Federal Crop Insurance Program greift z.B. eine hohe Subventionsrate: Hier zahlt der Landwirt pro US-Dollar Versicherungsprämie nur ca. 40 Cent aus eigener Tasche. Den Rest übernimmt der Staat. Da die subventionierten Versicherungen eine Vielzahl von Ausfällen abdecken, fließen etwa 80 Cent je Dollar Versicherungsprämie als Versicherungsleistung an die Landwirte. Durch die Prämiensubvention wird der Abschluss der Versicherung für die Landwirte zu einem Geschäft mit 100% Rendite.


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Die Nachteile:

Subventionierte Ertrags- und Erlösversicherungen bringen aus Sicht der Ökonomen Prof. Hirschauer, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Prof. Mußhoff, Georg-August-Universität Göttingen, folgende Probleme mit sich:


  • Ein vermutlich großer Teil der für die Landwirte gedachten Subventionen bleibt bei einer Bezuschussung von Prämien bei den Versicherern hängen.
  • Bei einer subventionierten Abdeckung von Schäden aller Art haben Landwirte einen geringen Anreiz, sich selbstverantwortlich abzusichern. Es ist zu befürchten, dass sie beim Abschluss subventionierter Versicherungen riskantere Produktionsentscheidungen treffen und weniger Liquiditätsreserven bilden.
  • Versicherungen sind Produkte, de-ren Herstellung, Vertrieb und Abwicklung Kosten verursachen. Es entstehen volkswirtschaftliche Verluste, wenn Versicherungsprodukte durch staatliche Eingriffe zu Preisen genutzt werden können, die unterhalb ihrer Produktionskosten liegen. Neben erhöhten Gewinnen für die Versicherungswirtschaft ist dies der Grund, weshalb in den USA von den staatlichen Ausgaben für Versicherungssubventionen nur ca. 50% bei den Landwirten ankommen.


Finanzierung unklar:

Unsicher ist aus Sicht der beiden Agrarökonomen zudem, wie die Subventionierung der Versicherungsprämien finanziert werden könnte. Es sei zu bezweifeln, dass der Berufsstand zusätzliche Subventionen durchsetzen kann. Deshalb müsste eine Subventionierung der Versicherungsprämien durch die Umschichtung von Direktzahlungen (1. Säule) erfolgen. Oder es müssten verstärkt Mittel der 2. Säule in diesen Förderbereich umgeleitet werden. Dann würden sie aber für Investitionsmaßnahmen oder Agrarumweltprogramme fehlen.


Alternative ohne Subventionen:

Übliche Agrarversicherungen sind hektarbezogen. So werden z.B. bei einem Hagelschlag die Schäden auf dem versicherten Schlag erfasst und abzüglich des Selbstbehaltes kompensiert. Ein Totalverlust auf einem Hektar führt also auch in einem 1000 ha-Betrieb zu einem Versicherungsfall, dessen Kosten letztlich von den Landwirten durch die Versicherungsprämien getragen werden müssen. Hirschauer und Mußhoff betrachten das als falsch verstandenes Risikomanagement. Landwirte sollten nur solche Versicherungen abschließen, die sie zur Absicherung existenzgefährdender Risiken brauchen. Eine Möglichkeit hierfür sind mit Bedacht gewählte Selbstbehalte, die es ermöglichen, die Versicherungsprämien in moderater Höhe zu halten:


  • Selbstbehalte verringern die Zahlungsverpflichtungen seitens der Versicherer.9


  • Selbstbehalte reduzieren das Problem, dass versicherte Landwirte einen geringeren Anreiz zur Schadenbegrenzung haben als nicht versicherte Landwirte (Moral Hazard).10


  • Selbstbehalte senken die Anzahl der Versicherungsfälle und damit die Schadensregulierungskosten.11


Um dem Problem zu entgehen, dass die Landwirte kostenträchtige Versicherungsprodukte nutzen, die sie gar nicht brauchen, um Existenzrisiken abzusichern, schlagen die Ökonomen Folgendes vor: Anstelle einer hektarbezogenen Versicherung soll eine Versicherungssumme für die gesamte Marktfruchtfläche eines Betriebs festgelegt werden.


Verbunden mit einem „hohen“ Selbstbehalt von beispielsweise 15% bis 20% würde das im Dürrefall bedeuten, dass ein gesamtbetrieblicher Ertragsschaden von 20% noch keine Versicherungsleistung begründet. Dementsprechend entstände in einem 1000 ha-Betrieb auch bei einem Totalschaden auf 200 ha (zum Beispiel durch eine Überschwemmung) noch kein Anspruch auf Schadenskompensation. Das wäre nicht notwendig, da für ein vernünftig geführtes Unternehmen solche üblichen Ertragsschwankungen nicht existenzgefährdend sein sollten.


Markt wird bei Bedarf liefern:

In einem wettbewerbsorientierten Versicherungsmarkt ist zu erwarten, dass derartige Versicherungen ohne Subventionen – gegebenenfalls mithilfe von Rückversicherungen – angeboten werden, sobald eine Nachfrage nach Absicherung existenzgefährdender Risiken da ist. Dies setzt voraus, dass die Akteure in der Landwirtschaft und der Versicherungswirtschaft realisieren, dass sie weder ihre Forderungen nach wiederkehrenden Nothilfen noch nach Versicherungssubventionen politisch durchsetzen können.Kontakt:


maria.meinert@topagrar.com

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