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Abluftfilterpflicht in NRW macht Schweinehaltung unwirtschaftlich

Für große Unruhe sorgt derzeit der Entwurf eines Erlasses zur Tierhaltung aus dem Düsseldorfer Agrarministerium. Wie berichtet, sollen Abluftreinigungsanlagen bei Schweineställen zum Stand der Technik gehören und damit bei BImSchG-Genehmigungen grundsätzlich verpflichtend sein.

Lesezeit: 3 Minuten

Für große Unruhe sorgt derzeit der Entwurf eines Erlasses zur Tierhaltung aus dem Düsseldorfer Agrarministerium. Wie berichtet, sollen Abluftreinigungsanlagen bei Schweineställen zum Stand der Technik gehören und damit bei BImSchG-Genehmigungen grundsätzlich verpflichtend sein. Auch Bioaerosole müssen dann im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Ausgenommen wären lediglich Anlagen, für die aufgrund ihrer Tierplatzzahlen eine baurechtliche Genehmigung ausreicht.

 

Das Wochenblatt Westfalen-Lippe nennt jetzt weitere Details. So sind alle Anlagen betroffen, die einer BImSchG-Genehmigung nach Spalte 1 bedürfen. Die Übersicht zeigt in Spalte 2 die entsprechenden Tierplatzzahlen für das vereinfachte Verfahren, in Spalte 1 die für das förmliche Verfahren nach dem BImSchG. Für Mäster liegt die kritische Grenze bei 2000 Mastplätzen, für Ferkelerzeuger bei 750 Sauenplätzen inkl. Ferkelaufzucht (für den Gesamtbetrieb).


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Lesen Sie dazu einen Kommentar von Gerburgis Brosthaus, Wochenblatt Westfalen-Lippe:


Das Aus für Familienbetriebe?


„Der Überraschungscoup ist Minister Remmel gelungen – ein Erlass an die Genehmigungsbehörden. Damit umgeht er elegant sämtliche parlamentarische Hürden. Rein rechtlich hat die Landwirtschaft zunächst keine Handhabe. Klagen kann nur ein Landwirt, der seine Genehmigung nach BImSchG mit der Auflage bekommt, einen Abluftfilter einzubauen. Klagen kann er nur gegen die Genehmigungsbehörde, da ist das Ministerium fein aus der Schusslinie. Für den Landwirt ist die Klage zudem ein zweischneidiges Schwert. Wer setzt schon gern eine Genehmigung aufs Spiel, in die er viel Zeit und Geld investiert hat?

 

Doch sollte sich die Landwirtschaft nicht ins Bockshorn jagen lassen. Denn die Abluftreinigung ist beileibe nicht umsonst. Experten rechnen mit 4 bis 5 Euro zusätzlichen Kosten pro Mastschwein, die voll auf den Gewinn durchschlagen. Der halbiert sich dadurch im Durchschnittsbetrieb. Damit ist die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, die im BImSchG gefordert wird.

 

Die Begründung für die Forderung nach Abluftreinigung steht auf wackeligen Füßen. So ist die Abluftreinigung entgegen der Behauptung aus Remmels Haus keineswegs Stand der Technik in der Tierhaltung. Den Stand der Technik legt der TA-Luft-Ausschuss des Bundesumweltministeriums fest, nicht das NRW-Landwirtschaftsministerium. Gerade in NRW ist ein verschwindend geringer Anteil der Ställe damit ausgerüstet – meistens, weil die Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind.

 

Der neue Erlass hingegen soll nach dem Gießkannenprinzip pauschal und standortunabhängig gelten, auch wenn weit und breit kein Wohnhaus und kein gefährdetes Biotop in Sicht sind.

 

Dass die Abluftreinigung sogar nachträglich für bereits genehmigte Ställe vorgeschrieben werden soll, nimmt Landwirten jegliche Planungssicherheit.

 

Mit der Forderung nach Keimgutachten eröffnet Remmel ein ganz neues Schlachtfeld. Bislang liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die potenzielle Gesundheitsgefährdung durch Bioaerosole aus Ställen vor. Auch die Fachleute des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) haben in der VDI-Richtlinie 4250 keine Grenz- oder Orientierungswerte für die Schädlingsschwelle von Bioaerosolen festgelegt. Lässt ein Landwirt das geforderte Keimgutachten anfertigen, ist es nutzlos, da ohne Grenzwert keine Aussage möglich ist, ob für Anwohner eine Gefahr für die Gesundheit besteht.

 

Den bäuerlichen Familienbetrieben erweist Remmel mit seinem Erlass einen Bärendienst. Welcher Durchschnittslandwirt wird noch einen 500er-Maststall bauen oder die Sauen aufstocken, wenn durch die Erweiterung ein Abluftfilter oder ein teures Keimgutachten notwendig wird? Die zusätzlichen Kosten machen die Investition unwirtschaftlich. „Wenn schon bauen, dann richtig groß“, wird die Devise lauten, um die immer höheren Zusatzkosten der Genehmigung auf möglichst viele Stallplätze umlegen zu können. Der Landkreis Vechta lässt grüßen mit einem Schnitt von 3000 Mastplätzen pro Bauantrag!“


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