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Abstimmung zur Novelle der Düngeverordnung auf der Zielgeraden

Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Novelle der Düngeverordnung ist offenbar auf der Zielgeraden. Man sei sich mit dem Umweltministerium bereits weitgehend einig, bestätigte jetzt Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Novelle der Düngeverordnung ist offenbar auf der Zielgeraden. Man sei sich mit dem Umweltministerium bereits weitgehend einig, bestätigte jetzt Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos.


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Kloos ließ offen, ob es noch in diesem Monat einen Kabinettsbeschluss zur Düngeverordnung geben wird. Ein möglicherweise abschließendes Treffen der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien sei für Ende September vorgesehen.


Für die nächsten Tage kündigte der Spitzenbeamte ein abgestimmtes Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission an. Darin werde man im Detail zu der Brüsseler Kritik an Deutschland wegen Nichtumsetzung der europäischen Nitratrichtlinie und den geplanten Maßnahmen Stellung nehmen. Kloos nannte die Anfang Juli übermittelten Brüsseler Forderungen „teilweise unerfüllbar“. Beispielsweise habe die Kommission ein Düngeverbot für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 15 % verlangt. „Wenn wir dem nachgäben, wäre das für viele Mittelgebirgslagen gleichbedeutend mit einem Komplettverbot“, warnte der Staatssekretär.


Er sagte zu, die Länder in die weitere Diskussion um die Novelle einzubinden. Eine tragfähige Lösung könne es nur gemeinsam mit Bund und Länder geben.


Unmut über Verzögerung


Insbesondere die grünen Ressortchefs äußerten zuletzt ihren Unmut über die Verzögerung bei der Novellierung und der unzureichenden Einbindung der Länder. Entgegen den Ankündigungen und Zusicherungen liege nach wie vor kein Novellierungsentwurf vor, kritisieren die Minister.


In einem einstimmig gefassten Beschluss fordern die Agrarminister der Bundesländer das BMEL auf, bei den weiteren Abstimmungen zur Düngeverordnung die Belange der Landwirtschaft und des Gewässerschutzes gleichermaßen zu berücksichtigen. Zudem soll sich der Bund bei der Kommission für eine schnellstmögliche Wiedereinführung der Derogationsregelung einsetzen. Schließlich soll geprüft werden, ob künftig innovative Aufbereitungs- und Ausbringungsverfahren für Wirtschaftsdünger mit Bundesmitteln gefördert werden könnten.


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