Aeikens fordert Schutz vor Investoren auf dem Bodenmarkt
Das Bundesagrarministerium bekräftigt seine Forderung nach einer Verschärfung des Bodenrechts. Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens begründet seine Position mit dem wachsenden Einfluss von Finanzinvestoren auf dem Bodenmarkt und daraus resultierenden gravierenden negativen Auswirkungen für die Betriebe.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt seine Forderung nach einer Verschärfung des Bodenrechts. In einem Beitrag für AGRA-EUROPE begründet Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens seine Position mit dem wachsenden Einfluss von Finanzinvestoren auf dem Bodenmarkt und daraus resultierenden gravierenden negativen Auswirkungen für landwirtschaftliche Betriebe.
Aeikens widerspricht damit den Agrarökonomen Prof. Martin Odening und Prof. Silke Hüttel, die unlängst bezweifelt hatten, dass landwirtschaftliche Bodenmärkte vor Investoren geschützt werden müssten. Der Staatssekretär verweist auf den gesetzlichen Auftrag, Preismissbrauch auch auf dem Bodenmarkt zu unterbinden. Dies werde jedoch unterlaufen, wenn in Ostdeutschland inzwischen 20 % aller Flächentransfers über Anteilsverkäufe erfolgten und damit der Kontrolle nach dem Grundstückverkehrsgesetz entzogen würden.
Die Auffassung, dass die Aktivitäten von Investoren keinen Einfluss auf den Bodenmarkt hätten, bezeichnet Aeikens als weltfremd. Schätzungen seines Hauses zufolge würden seit der Finanzkrise 2007 bundesweit jährlich rund 30 % der Einzelflächen an Nichtlandwirte veräußert. Für den Staatssekretär steht somit außer Frage, dass der seit dieser Zeit zu beobachtende enorme Preisanstieg für Agrarflächen mit der Produktivitätsentwicklung der Landwirtschaft nicht zu erklären ist.
Die fehlende Erfassung von Anteilskäufen und die Höhe der Kaufgebote von Investoren hebeln Aeikens zufolge zunehmend den Vorrang von Landwirten nach dem Grundstückverkehrsgesetz aus. So werde lediglich in 2 % bis 3 % der Fälle, in denen Nichtlandwirte kaufen möchten, das Vorkaufsrecht zugunsten aktiver Landwirte ausgeübt. Ein Grund sei, dass sich Landwirte an der Ertragsfähigkeit der Flächen orientieren müssten und die geforderten Preise nicht aufbringen könnten.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt seine Forderung nach einer Verschärfung des Bodenrechts. In einem Beitrag für AGRA-EUROPE begründet Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens seine Position mit dem wachsenden Einfluss von Finanzinvestoren auf dem Bodenmarkt und daraus resultierenden gravierenden negativen Auswirkungen für landwirtschaftliche Betriebe.
Aeikens widerspricht damit den Agrarökonomen Prof. Martin Odening und Prof. Silke Hüttel, die unlängst bezweifelt hatten, dass landwirtschaftliche Bodenmärkte vor Investoren geschützt werden müssten. Der Staatssekretär verweist auf den gesetzlichen Auftrag, Preismissbrauch auch auf dem Bodenmarkt zu unterbinden. Dies werde jedoch unterlaufen, wenn in Ostdeutschland inzwischen 20 % aller Flächentransfers über Anteilsverkäufe erfolgten und damit der Kontrolle nach dem Grundstückverkehrsgesetz entzogen würden.
Die Auffassung, dass die Aktivitäten von Investoren keinen Einfluss auf den Bodenmarkt hätten, bezeichnet Aeikens als weltfremd. Schätzungen seines Hauses zufolge würden seit der Finanzkrise 2007 bundesweit jährlich rund 30 % der Einzelflächen an Nichtlandwirte veräußert. Für den Staatssekretär steht somit außer Frage, dass der seit dieser Zeit zu beobachtende enorme Preisanstieg für Agrarflächen mit der Produktivitätsentwicklung der Landwirtschaft nicht zu erklären ist.
Die fehlende Erfassung von Anteilskäufen und die Höhe der Kaufgebote von Investoren hebeln Aeikens zufolge zunehmend den Vorrang von Landwirten nach dem Grundstückverkehrsgesetz aus. So werde lediglich in 2 % bis 3 % der Fälle, in denen Nichtlandwirte kaufen möchten, das Vorkaufsrecht zugunsten aktiver Landwirte ausgeübt. Ein Grund sei, dass sich Landwirte an der Ertragsfähigkeit der Flächen orientieren müssten und die geforderten Preise nicht aufbringen könnten.